Frontal 21 berichtete im vergangenen Jahr, wie sich Flüchtlinge in Berlin prostituieren und über den Verdacht, dass Sicherheitsleute in Flüchtlingsheimen davon profitieren. Mehrere Zeugen, die aus Angst vor Repressalien anonym bleiben wollten, schilderten persönliche Erlebnisse.
Jetzt teilte die Berliner Staatsanwaltschaft mit, dass ein Ermittlungsverfahren in dieser Sache eingestellt wurde. Es fehle gegenwärtig an „Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Straftat". Es sei fraglich, ob die berichteten Straftaten tatsächlich geschehen oder geplant sind. Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen lägen nicht vor.
Dass die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Berlin mit den Rechercheergebnissen von Frontal 21 nicht übereinstimmen, hält auch die Redaktion für unbefriedigend. Sie sieht aber wegen der Bedeutung des von ihr zu wahrenden Informantenschutzes keine Möglichkeit, dies aufzulösen. Denn sie sieht sich dem Pressekodex des Deutschen Presserates verpflichtet, der eine berufsrechtliche Leitlinie darstellt. Dort heißt es: „Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis.“