Der Angeklagte hat dem 18-jährigen Täter, der aus einer rassistischen und rechtsextremen Motivation gehandelt haben soll, im Darknet die Tatwaffe samt Munition verkauft. Für die Übergabe trafen sich die beiden zweimal persönlich. Wegen solcher illegalen Waffendelikte muss sich der Neonazi Philipp K. seit Ende August 2017 vor dem Münchner Landgericht verantworten. Darüber hinaus ist er wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Eine Vorsatztat hat die Staatsanwaltschaft von Anfang an ausgeschlossen.
Doch der Anwalt der Nebenklage, Yavuz Narin, der in diesem Prozess mehrere Angehörige von Opfern vertritt, ist überzeugt, dass es bereits jetzt schon genügend Beweise für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord gibt: Mehrere Zeugen haben den Angeklagten schwer belastet. So soll Philipp K. gewusst haben, dass Sonboly in München "Kanaken abknallen" wolle. Darüber hinaus soll der Waffendealer ihm sogar Tipps gegeben haben, wie man mit einer Schusswaffe schneller durchziehen könne, so ein Zeuge gegenüber "Frontal 21".
Narin und andere Nebenklagevertreter kämpfen für eine umfassende Aufklärung. Sie haben in den vergangenen Monaten mehrfach beantragt, weitere Zeugen zu hören und weitere Beweismittel im Prozess zuzulassen, die belegen könnten, dass Philipp K. von den Anschlagsplänen in München wusste. Doch das Gericht lehnte alle Anträge ab.
Frontal 21 geht der Frage nach, ob das München-Attentat der Amoklauf eines psychisch kranken Täters oder ein rechter Terroranschlag war - und was der angeklagte Waffenhändler vor der Tat wusste.