Dies kann notwendig werden, wenn man beispielsweise wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen ist.
Zu einem solchen Betreuungsfall hat Frontal21 Zuschauerpost erhalten: Ein 96-jähriger Mann wolle zwar gern bei seinem Sohn in Baden-Württemberg leben, doch dessen rechtliche Betreuerin aus Bayern würde mithilfe des Gerichts versuchen, das aktiv zu verhindern. Der Vater sei an die Betreuerin "herauszugeben", auch mit Gewalt, heißt es selbst im Gerichtsbeschluss. Eine richterliche Entscheidung, die offenbar nur am Schreibtisch fiel und alleine schon deshalb gegen geltendes Recht verstößt. Doch hier fängt der Fall erst an: Warum will eine Betreuerin einen älteren vermögenden Mann zurückhaben?
Lückenhafte Kontrolle durch die Gerichte
Bei der rechtlichen Betreuung soll das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten gewahrt bleiben, soweit dies möglich und seinem Wohl zuträglich ist, so will es der Gesetzgeber. Doch die Fälle, in denen die gesetzlichen Vertreter nicht oder nur unzureichend im Sinne der Betroffenen handeln und sogar unbemerkt straffällig werden, häufen sich. Schuld daran ist offenbar auch eine lückenhafte Kontrolle der Betreuer durch die Gerichte.
So haben Kriminologen erst kürzlich in einem Bericht an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gewarnt: "Weil die Betreuungsgerichte ihre Überwachungsaufgabe nicht mit der erforderlichen Intensität wahrnehmen", könne sich die Wahrscheinlichkeit von Straftaten zum Nachteil der betreuten Person erhöhen. Ohne Kontrollen ergäben sich mittlerweile bereits potenzielle Gelegenheiten für strafanfällige Betreuer. Eine Kriminalkommissarin beschreibt die Situation in Deutschland so: "Warum soll ich denn heute noch aus Kolumbien Drogen importieren, um 'ne Million Gewinn zu machen", wenn man nur einmal durch Berlin-Charlottenburg streifen müsse und zwei alte demente Damen ausnehmen könne? So einfach sei das inzwischen hierzulande.