Kläger ist der Landesjustizminister, der ihm vorwirft, er habe durch seine überzogene Kritik in Zeitungs- und Rundfunkbeiträgen dem Ansehen der Gerichtsbarkeit geschadet. "Medialer Höhepunkt" der Verunglimpfungen durch Renesse, so heißt es in der Klageschrift, seien dessen Aussagen in einem Frontal21-Beitrag im Dezember 2012 gewesen.
Das Disziplinarverfahren gegen den Sozialrichter vor dem Richterdienstgericht Nordrhein-Westfalen hat kurz vor Prozessbeginn für internationale Empörung gesorgt. So gilt der disziplinarisch verfolgte Sozialrichter als einer der Wegbereiter für das Zustandekommen des Ghettorenten-Gesetzes ohne Einschränkungen. Denn nach deutschem Recht hat nur derjenige einen Rentenanspruch, der freiwillig und gegen Bezahlung gearbeitet hatte. Von Renesse war einer der ersten Richter, der die Überlebenden der Ghettos persönlich anhörte und nicht nach Aktenlage entschied. Dank seinem Einsatz entschied das Bundessozialgericht 2009, dass auch Zwangsarbeit im NS-Ghetto den Anspruch auf Rente begründet.