Es galt ab 1961 die „Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten“. Danach konnte, wer sich einer ambulanten oder stationären Untersuchung auf Geschlechtskrankheiten widersetzte, direkt auf die geschlossene Abteilung gebracht werden. Oftmals wurden die Frauen jedoch ohne vorherige Untersuchung von der Transportpolizei aufgegriffen und in die „Tripperburgen“ gebracht.
Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen gab es diese Stationen im gesamten Gebiet der DDR. Sie waren vom Gesundheitsministerium gewollt und wurden von der Staatssicherheit kontrolliert. Die Frauen, die dort unrechtmäßig und willkürlich eingesperrt waren, mussten viel Leid ertragen - von dem kaum jemand weiß.
Noch heute leiden die Opfer unter den Folgen und sind traumatisiert. Viele kämpfen vor Gericht um ihre Rehabilitierung – ein schwerer Weg, der sich oftmals über mehrere Instanzen zieht. Bei vollständiger Anerkennung erhalten die Opfer für die Zeit der Inhaftierung eine Entschädigung von rund 307 Euro pro angefangenem Haftmonat. Darüber hinaus gibt es jedoch kaum Unterstützung.
Frontal 21 hat mit Frauen gesprochen, die in solchen „Tripperburgen“ eingesperrt waren, und stellt die Frage, ob diese Misshandlungen unter der SED-Diktatur angemessen politisch aufgearbeitet wurden.