Die rund eine Million Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland müssen bei Unfällen im Einsatz besser abgesichert sein. Dies fordert der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, Hartmut Ziebs, in Frontal 21: "Unsere Feuerwehrleute riskieren ehrenamtlich täglich ihr Leben und ihre Gesundheit, um anderen Menschen zu helfen. Und da kann es nicht sein, dass sie vor dem Einsatz überlegen müssen, was kann ich tun, was darf ich tun, damit ich auch optimal abgesichert bin."
Hintergrund für Ziebs Äußerung ist der Tod von zwei Feuerwehrkameraden in Brandenburg im September 2017. Durch einen Unfall bei Absicherung einer Unfallstelle auf der A2 sind zwei Familienväter gestorben. Bei der versicherungsrechtlichen Aufarbeitung des Unfalls kam heraus, dass ein Feuerwehrmann verheiratet war, der andere nicht. Dadurch hat eine hinterbliebene Partnerin Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung, die andere nicht. Das Land Brandenburg will die Hinterbliebenenversorgung im eigenen Land für Feuerwehrleute neu regeln und wirbt darüber hinaus für eine bundeseinheitliche Lösung.
Attraktivität des Ehrenamtes in Gefahr
Ein weiteres Problem gibt es für Feuerwehrleute bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn oft bewerten Unfallkassen nicht das Unfallereignis als Ursache für einen körperlichen Schaden, sondern argumentieren, dass Vorschäden wie ein Bandscheibenvorfall oder ein geschädigtes Gelenk vorgelegen hätten. Der Rechtsanwalt und Feuerwehrmann Jörg Müßig kritisiert: "Den Feuerwehrleuten an der Basis ist diese Vorschadenproblematik so nicht bekannt."
Feuerwehrverbandspräsident Hartmut Ziebs sieht langfristig die Attraktivität des Ehrenamtes Feuerwehr in Gefahr: Wenn sich hier der Gesetzgeber nicht eine sehr sinnvolle bundeseinheitliche Lösung einfallen lässt, wird im Bereich der Nachwuchsgewinnung ein Problem auf uns zukommen."