Unter anderem muss die Behörde Auskunft geben, ob sie geprüft hat, Geldbußen gegen Autohersteller verhängen zu können und wenn ja, in welcher Höhe. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss zudem die Frage beantworten, ob er tatsächlich gegenüber dem Vorsitzenden der Daimler AG Bußgelder angedroht hatte, die er dann nie verhängte. Dies hatte der SPIEGEL berichtet.
Frontal21 ging daraufhin dem Verdacht nach, das Bundesverkehrsministerium verzichte zugunsten der Automobilindustrie auf Geldbußen und damit auf Staatseinnahmen in Milliardenhöhe. Ein Frontal21-Redakteur, der auch für die Internetplattform Legal Tribune Online (LTO) tätig ist, stellte dazu der Behörde eine Vielzahl von Fragen.
Nachdem das Ministerium die Auskunft verweigerte, verklagte der Journalist die Behörde in einem gerichtlichen Eilverfahren. Das Verwaltungsgericht Berlin bejahte den Anspruch, das Ministerium legte zunächst Beschwerde ein, die das Oberverwaltungsgericht jetzt zurückwies. Das Gericht hat damit die umfassenden presserechtlichen Auskunftsansprüche letztinstanzlich anerkannt (OVG 6 S 59.19).