Sie sind hier:

Die Macht der Ablesedienste

Wenig Wettbewerb, viel Ärger

Hand am Ablesegerät an Heizkörper

Fast jeder Mieter kennt sie, die Zettel im Briefkasten oder an der Haustür, die den Ablesedienst für den Heizungs- oder Warmwasserverbrauch ankündigen. Doch der Ablesemarkt in Deutschland ist speziell.

Datum:
21.08.2018
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Denn der Vermieter gibt den Auftrag an ein Messdienstunternehmen, bezahlen muss allerdings der Mieter. Denn die Kosten sind umlagefähig, der Vermieter kann sie auf die Nebenkostenabrechnung draufschlagen. Experten kritisieren: So haben diejenigen, die beauftragen, keinen wirtschaftlichen Anreiz, die Ablesekosten in Grenzen zu halten.

Abrechnungen sind häufig falsch oder klärungsbedürftig

Doch nur jede dritte Heizkostenabrechnung wird korrekt erstellt. Zu diesem Ergebnis kommt der Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen in einer mehrjährigen Untersuchung, über die Frontal 21 exklusiv berichtet. "Das ist ein alarmierendes Ergebnis für Verbraucher“, kritisiert Svenja Gesemann, Expertin des Marktwächters Energie. Es sei davon auszugehen, dass Mieter aufgrund fehlerhafter Abrechnungen häufig zu viel für ihre Heizkostenabrechnung zahlen würden. "Und das, obwohl die Heizkostenverordnung klare Vorgaben macht und die Heizkostenabrechnungen von professionellen Messdienstunternehmen erstellt werden."

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat für die Marktwächter-Untersuchung 1046 Heizkostenabrechnungen aus den Jahren 2011 bis 2017 überprüft. Demnach waren 37 Prozent der Abrechnungen eindeutig falsch, 32 Prozent klärungsbedürftig. Zu den häufigsten Fehlern gehörten:

  • fehlerhafte Berechnung des Warmwasseranteils
  • unzulässige Abrechnung von Heizungsbetriebskosten
  • keine verbrauchsabhängige Abrechnung, sondern Verteilung der Kosten bis zu 100 Prozent nach der Fläche
  • fehlerhafte Abrechnung des Gesamtbrennstoffverbrauchs
  • fehlende Angaben

Wenig Wettbewerb auf dem Ablesemarkt

Die Verbraucherschützer des Marktwächters Energie fordern unter anderem, dass die Bundesregierung zusammen mit den Mieter- und Vermieterorganisationen Qualitätsstandards für die Erstellung von Abrechnungen vorlegen. Gesemann schlägt vor: "Ein Lösungsansatz wäre, dass die Messdienstunternehmen zukünftig gesetzlich dazu verpflichtet werden, Hauseigentümer auf offensichtliche Fehler hinzuweisen."

Auch das Bundeskartellamt hat sich mit dem Ablesemarkt beschäftigt - und wenig Wettbewerb festgestellt: Margen und Erlöse seien "insgesamt verhältnismäßig hoch". Deshalb sind inzwischen auch internationale Finanzinvestoren auf deutsche Ablesedienste aufmerksam geworden und rechnen sich attraktive Gewinne aus.

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.