Denn laut russischem Gesetz "54-F3" muss die Aktion eines Einzelnen nicht angemeldet werden. Trotzdem wurde Dadin nach fast jeder Aktion festgenommen. Im Juli 2014 verschärfte der Kreml das Demonstrationsrecht und nahm in das Strafgesetzbuch den Artikel 212.1 auf. Demnach droht Russen, die wiederholt gegen die Versammlungsordnung verstoßen, bis zu fünf Jahren Zwangsarbeit oder Freiheitsentzug. Dadin wurde zu drei Jahren Lagerhaft verurteilt, später verkürzt auf zweieinhalb Jahre.
Geschlagen, gedemütigt und gefoltert
Der Kreml-Kritiker kam in ein Lager nach Karelien in Nordrussland. Dort wurde er geschlagen, gedemütigt und gefoltert. Seinem Anwalt gelang es, einen Brief aus dem Lager zu schmuggeln, in dem Dadin die Folterungen detailliert beschreibt. Ehefrau Anastasia Sotowa veröffentlichte den Brief. Danach schlugen Menschenrechtsorganisationen wie "Amnesty International" oder "Memorial" aus Russland Alarm. Auch die Bundesregierung wurde aktiv, erklärt auf Anfrage von Frontal 21, sie habe sich in zahlreichen Gesprächen für die Freilassung von Ildar Dadin eingesetzt.
Am 22. Februar 2017 sprach das Oberste Gericht Russlands Ildar Dadin überraschend frei. Für den Aktivist kein Zeichen für Rechtsstaatlichkeit: Denn gegenüber Frontal 21 erklärt er, seine Freilassung sei nur eine Beschwichtigung des Kreml gegenüber der Zivilgesellschaft. Der verfassungsfeindliche Artikel 212.1 aber bleibe weiter in Kraft.