Dabei kann es dann zu sexuellem Missbrauch kommen. Cybergrooming passiere früher oder später fast jedem Kind, sagt der Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger von der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg. Die Tendenz zu Straftaten an Minderjährigen, die auf das sogenannte Cybergrooming zurückzuführen sind, steigt besorgniserregend - schon allein deshalb, weil die meisten Kinder ein internetfähiges Smartphone besitzen.
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Das Problem hat auch die Bundesregierung erkannt und im gemeinsamen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbart, für den Versuch des Cybergroomings eine Strafbarkeit einzuführen, "um Kinder im Internet besser zu schützen und die Effektivität der Strafverfolgung pädophiler Täter, die im Netz Jagd auf Kinder machen, zu erhöhen". Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), fordert: "Aus unserer Sicht ist es dringend notwendig, dass das Bundesfamilienministerium auch das, was im Koalitionsvertrag versprochen wurde - nämlich das Jugendschutzgesetz upzudaten - auch in die Hand nimmt."