Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der ab dem 01. Januar 2020 umgesetzt werden soll, können abgelehnte Asylbewerber eine Beschäftigungsduldung für 30 Monate erhalten. Das gilt, wenn sie seit mindestens 18 Monaten sozialabgabenpflichtig Vollzeit arbeiten, straffrei sind, ihre Identität geklärt ist, gute Deutschkenntnisse besitzen - und seit mindestens zwölf Monaten geduldet sind.
- Polat: "Wir nennen es Abschiebekorridor"
Die SPD hat sich von den Innenpolitikern der Union über den Tisch ziehen lassen, sagt Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion.
Doch darin sehen Arbeitgeber und Experten den größten Haken. Denn wer sich im Duldungsstatus befindet, darf oft gar nicht arbeiten und kann jederzeit abgeschoben werden. Das sei gewollt und der eigentliche Sinn hinter dem Gesetz, behauptet der Ökonom Professor Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.