Sie kaufen Bauern in Ostdeutschland deren Anteile an landwirtschaftlichen Genossenschaften ab.
Die Agrarminister aus Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt stellen sich gegen den Ausverkauf landwirtschaftlicher Ackerflächen in den neuen Bundesländern. Sie fordern, das Grundstückverkehrsrecht zu ändern. Nur so könne verhindert werden, dass nichtlandwirtschaftliche Investoren unkontrolliert und steuerbegünstigt große Ackerflächen kaufen.
Landwirtschaftsfremde Investoren werden steuerlich begünstigt
Die Landwirtschaftsministerin von Sachsen-Anhalt, Professor Claudia Dalbert (B‘90/Die Grünen), sagte Frontal 21: "Jeden Tag, an dem wir das Problem nicht lösen, wird zunehmend Boden aus der Landwirtschaft zu Kapitaleignern rüber wandern." Dalbert forderte, das Grundstücksverkehrsrecht so zu ändern, "dass landwirtschaftliche Käufer Vorrang haben".
Bislang würden landwirtschaftsfremde Investoren steuerlich begünstigt, da sie keine Grunderwerbssteuer zahlen müssen, wenn sie lediglich Anteile an einem landwirtschaftlichen Unternehmen erwerben. Landwirte dagegen seien beim Kauf von Ackerland im Nachteil, da sie für den Bodenerwerb Steuern zahlen müssen. Laut Dalbert erfolge allein in Sachsen-Anhalt jeder fünfte Verkauf an nichtlandwirtschaftliche Unternehmen. Das sei besorgniserregend.
Große Koalition will Bundesländer unterstützen
Auch ihr Schweriner Amtskollege Till Backhaus (SPD) will eine Gesetzesänderung vorantreiben. "Wir sind jetzt nochmal mit der Bundesregierung dabei, nach gesetzlichen Lösungen zu suchen, wie man außerlandwirtschaftliche Vermögen von dem Kauf landwirtschaftlicher Nutzflächen ausschließen kann", sagte Backhaus dem ZDF. In Mecklenburg -Vorpommern sind nach Angaben des dortigen Landwirtschaftsministeriums mittlerweile 41 Prozent der Agrarbetriebe und 34 Prozent der Flächen in der Kapitalmehrheit von Großinvestoren.
SPD und CDU/CSU hatten im Koalitionsvertrag angekündigt, die Bundesländer bei der Novellierung bodenrechtlicher Vorgaben zu unterstützen. Ziel ist demnach eine ausgewogene Agrarstruktur und die Abwehr außerlandwirtschaftlicher Investitionen. Konkrete Gesetzesvorhaben sind bisher dazu aber nicht bekannt.