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AfD-Spendenaffäre

Neue Belege für Wahlkampfhilfe in Millionenhöhe

von Marcus Bensmann, Gabriele Keller, Jonathan Sachse und Ulrich Stoll

Der Werbeflächenvermarkter Ströer führte die AfD als "Direktkunde" bei Plakatkampagnen im Wert von drei Millionen Euro, die von Unbekannten finanziert wurden. Das enthüllen Unterlagen, die CORRECTIV, der SPIEGEL und frontal einsehen konnten.

Videolänge:
8 min
Datum:
15.09.2021

Die AfD bestreitet jede Beteiligung an den Plakataktionen. Die Firma Ströer hat angekündigt, ab sofort "keine Aufträge für parteipolitische Werbung mehr entgegenzunehmen".

"Direktkunde" AfD

Die internen Unterlagen der Firma Ströer weisen für Plakatkampagnen aus den Jahren 2016 bis 2018 für den größten Teil der Buchungen die Schweizer Goal AG als beteiligte "Agentur" aus. In diesen Unterlagen wird die AfD als "Direktkunde" bezeichnet. "Wir haben jetzt die Nachweise, dass die Kampagne jedenfalls beim Plakathersteller koordiniert wurde. Und wir haben sehr starke Indizien dafür, dass die AfD da eingebunden war oder jedenfalls sehr viel davon wusste", sagt die Parteienrechtlerin Professor Sophie Schönberger von der Universität Düsseldorf. "Wenn das so ist, dann hätten wir eine illegale Parteispende. Deswegen sollte jetzt die Staatsanwaltschaft und auch die Bundestagsverwaltung Ermittlungen aufnehmen.“

Die größte Kampagne ist laut den internen Papieren eine Pro-AfD-Werbung zur Bundestagswahl im September 2017. "AfD wählen" ist der Slogan der Plakate, die in der Auflage von 2292 Exemplaren zum Preis von 1,2 Millionen Euro von der Firma Ströer bundesweit plakatiert wurden. „Agentur“ ist laut den Unterlagen die Schweizer Goal AG, als „Direktkunde“ ist die AfD aufgeführt. Insgesamt konnten Aufträge für 9400 Großplakate im Wert von rund 3,5 Millionen Euro eingesehen werden, in denen meist die Goal AG, in wenigen Fällen der „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit“ auftaucht. Neben den Aufträgen über drei Millionen Euro, in denen die AfD als „Direktkunde“ aufgeführt wurde, gab es parallel eine parteieigene Wahlkampagne, die die AfD bei Ströer buchte und bei der die Partei ebenfalls als „Direktkunde“ bezeichnet wird. Der auf den Plakaten als presserechtlich verantwortlich genannte „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit“ spielt bei den Buchungen bei Ströer kaum eine Rolle.

Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung

Über Anwälte ließ die AfD auf Nachfrage mitteilen, sie habe weder mit der Goal AG noch mit einem externen Verein bei einer Kampagne zusammengearbeitet. In dem Schreiben heißt es wörtlich: „Die von ihnen behaupteten Eintragungen als Direktkunde in Bezug auf die von Ihnen behauptete Unterstützerkampagne sind unserer Mandantschaft nicht bekannt.“ Außerdem liege „eine falsche Zuordnung einer anderen (angeblichen) Kampagne zu unserer Mandantschaft (…) allein im Verantwortungsbereich des Unternehmens Ströer.“

Werbeplakat der AfD

frontal - Fragwürdige Wahlwerbung  

Das diskrete Helfernetzwerk der AfD

Bis heute ist unklar, wer diese millionenschwere Pro-AfD-Kampagne finanziert hat. Deshalb ermittelt die Bundestagverwaltung wegen des Verdachts der illegalen Parteienfinanzierung. Die Großplakate, die zu Tausenden geklebt wurden, warben für die AfD, wiesen aber nicht die Partei, sondern einen „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit“ als Verantwortlichen aus. Auch Partei-Chef Meuthen bestreitet bis heute jede Kenntnis von Plakatkampagnen bei Ströer mit der Goal AG. "Wir haben mit diesem Verein für Rechtsstaatlichkeit nie zusammengearbeitet", beteuerte AfD-Chef Jörg Meuthen im ARD-Sommerinterview am 22. August 2018. Fest steht allerdings, dass Parteichef Meuthen wegen einer illegalen Spende der Schweizer Goal AG 270.000 Euro an die Bundestagsverwaltung zahlen musste. Ein Gericht hatte das bestätigt. Auch der AfD-Abgeordnete Guido Reil musste 132.000 Euro zahlen, auch wegen der Goal AG. Und von Spitzenkandidatin Alice Weidel fordert die Bundestagsverwaltung knapp 400.000 Euro Strafe wegen Spenden aus der Schweiz.   

Strafzahlungen in Millionenhöhe drohen

Experten der NGO LobbyControl fordern, dass die Bundestagsverwaltung die Recherchen zum Anlass nimmt, weiter zu ermitteln. „Dass Ströer die Vereins-Kampagnen der AfD als Kunde zuordnet, heißt ja, dass es eine Form der Koordination gegeben haben muss“, sagt Ulrich Müller von LobbyControl. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Ströer das ohne Absprache mit der AfD gemacht habe. „Und da kann es sein“, so Müller weiter, „dass die Bundestagsverwaltung dann nochmal Strafbescheide in zwei- bis dreifacher Höhe des Budgets dieser Wahlwerbung verschickt an die AfD.“

Der Plakatvermarkter Ströer ließ eine Anfrage von CORRECTIV, SPIEGEL und frontal unbeantwortet und teilte heute über eine Pressemitteilung mit, dass das Unternehmen jede parteipolitische Werbung stoppe. „Ströer nimmt ab sofort keine Aufträge mehr an“ heißt es in einer Mitteilung. Aufgrund von „negativen Erfahrungen aus dem Wahlkampf zur aktuellen Bundestagswahl“ habe der Vorstand des Unternehmens beschlossen, „keine Aufträge für parteipolitische Werbung mehr entgegenzunehmen“.  Das Unternehmen verstehe sich als „neutraler Dienstleister”. Als Dienstleister der Außenwerbung müsse das Ströer unterstellen, dass die Finanzierung von Aufträgen durch die Kunden rechtmäßig erfolge. Rechtliche Vorgaben und Transparenzregeln des Deutschen Bundestages seien „allein von den zuständigen Stellen“ zu überprüfen, heißt es in der Mitteilung.

Recherche von CORRECTIV, ZDF/frontal und SPIEGEL

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