Frontal 21-Pressemitteilung vom 2. Februar 2017
Nach ihrer Heirat sei es den AfD-Spitzenpolitikern nicht möglich, jeweils ein Landtagsmandat in Sachsen und Nordrhein-Westfahlen wahrzunehmen, da Verheiratete nur einen Hauptwohnsitz haben dürfen. Diese Auffassung vertritt Joachim Wieland, Professor für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Mitglied des NRW-Verfassungsgerichtshofs.
Rechtsexperte: Wählbarkeit in verschiedene Landtage nicht möglich
„Das Ehepaar Petry Pretzell muss sich entscheiden, wo es seinen Hauptwohnsitz nimmt - sei es in Sachsen oder in Nordrhein-Westfahlen“, sagte Wieland im Interview mit Frontal 21. Nur in dem Bundesland, wo der einheitliche Wohnsitz der Familie liege, könne jemand aus der Familie Landtagsabgeordneter sein. Der Konflikt mit den Melde- und Landeswahlgesetzen könnte für das AfD-Politikerpaar weitgehende Folgen haben: Wenn der Hauptwohnsitz des Ehepaars Leipzig ist, wäre Pretzell in Nordrhein-Westfalen nicht wählbar. Ist der Hauptwohnsitz Bochum, würde Petry die Mitgliedschaft im sächsischen Landtag rückwirkend verlieren.
Die Landeswahlgesetze sowohl in Sachsen als auch in Nordrhein-Westfalen verlangen von Landtagsmitgliedern und von Landtagskandidaten einen dauerhaften Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland. Petry und Pretzell hatten im Dezember über Facebook ihre Heirat bekanntgegeben, auch dass sie ein gemeinsames Kind erwarten. Frauke Petry führt die AfD-Landtagsfraktion in Sachsen und lebt in Leipzig. Pretzell will als AfD-Spitzenkandidat in den NRW-Landtag gewählt werden und hat nach eigenen Angaben seinen Hauptwohnsitz in Bochum. Frauke Petry antwortete auf Anfragen der Redaktion nicht. Marcus Pretzell ließ mitteilen, dass er „die wahlrechtlichen Voraussetzungen für das Land NRW“ erfülle.