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Betriebsrenten als Mogelpackung

Wenn der Staat doppelt kassiert

Rechnung

Millionen Betriebsrentner und Bezieher von Direktversicherungen zur Altersvorsorge in Deutschland zahlen doppelt Sozialbeiträge, einige sogar dreifach. Denn seit 2004 gilt das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Datum:
04.06.2019
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Grund für die Einführung waren die leeren Sozialkassen - vor allem die gesetzlichen Krankenkassen brauchten Geld. Mit den Stimmen der Union beschloss die rot-grüne Koalition damals, dass Betriebsrentner, zu denen auch Direktversicherte zählen, nicht nur den Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten müssen, sondern auch den Arbeitgeberanteil. Das bedeutet, bei der betrieblichen Zusatzvorsorge werden statt etwa zehn Prozent nun also fast 20 Prozent abgezogen - sogar rückwirkend für Betriebsrenten, die vor 2004 abgeschlossen wurden. So sind auch Versicherte betroffen, deren Einkommen bereits in der Ansparphase verbeitragt wurden. Bei Auszahlung ihrer angesparten betrieblichen Altersvorsorge müssen sie nun erneut zahlen.

Politiker aller Bundestagsfraktionen sind sich einig, dass diese Ungerechtigkeit abgeschafft werden muss. Die CDU hat auf ihrem Parteitag im Dezember 2018 beschlossen, diese sogenannte Doppelverbeitragung zu beenden. Doch bislang ist keine Gesetzesänderung in Sicht. Der jüngste Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), bei Auszahlung der Betriebsrente wieder nur den Arbeitnehmeranteil abführen zu müssen, wird von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht unterstützt. Dazu seien laut Koalitionsvertrag keine finanziellen Mittel vorgesehen.

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