Sollten ausländische Straftäter strikter abgeschoben werden? Das fordern Politiker mehrerer Parteien nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim. Der mutmaßliche Täter ist ein 25-jähriger Afghane, der nach Informationen der Deutschen Presseagentur 2013 nach Deutschland kam. Trotz eines abgelehnten Asylantrags durfte er bleiben. Dem Bericht zufolge war ein Abschiebeverbot verhängt worden, vermutlich wegen seines damals jugendlichen Alters. Als Straftäter oder Extremist sei er den Behörden in der Zwischenzeit nicht aufgefallen.
Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen aufgenommen. Die zugehörige Behörde geht von einer religiösen Motivation aus. Zudem verdichten sich die Erkenntnisse, dass es sich um eine islamistisch-extremistisch motivierte Straftat handle, sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU). Inzwischen unterstützen mehrere unionsregierte Bundesländer den Vorschlag des Hamburger Innensenators Andy Grote (SPD), schwerkriminelle Ausländer künftig auch nach Afghanistan und Syrien abzuschieben. Auch aus der FDP hieß es, islamistisch auffällige Personen sollten in Länder abgeschoben werden können, in denen das bisher nicht möglich war.
Sind die Forderungen aus der Politik überhaupt mit geltendem Menschenrecht vereinbar? Wenn ja, wie einfach sind Abschiebungen durchzuführen und woran scheitern Rückführungen bisher? Prof. Daniel Thym, Leiter des Forschungszentrum Ausländer- & Asylrecht an der Uni Konstanz, ordnet ein.