Service: Neue Grundsteuer
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"Die alte Grundsteuer ist verfassungswidrig", daher solle man "warten, bis der neue Bescheid vorliegt und dann erst bezahlen", so Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler e.V..
"Die alte Grundsteuer ist verfassungswidrig", daher solle man "warten, bis der neue Bescheid vorliegt und dann erst bezahlen", so Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler e.V..