Hinweis auf Prüfungserleichterung in Zeugnis
von Birgit Franke und Christoph Wiesel
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Vermerke über Prüfungserleichterungen dürfen laut Bundesverfassungsgericht in Zeugnissen stehen. Das betrifft neben Legasthenie auch andere Einschränkungen.
Vermerke über Prüfungserleichterungen dürfen laut Bundesverfassungsgericht in Zeugnissen stehen. Das betrifft neben Legasthenie auch andere Einschränkungen.