Bundesverwaltungsgericht über Autos auf Gehwegen
von D. Römhild / B. Franke / S. Kniehl
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich derzeit mit der Frage, ob Anwohner gegen Autos auf Gehwegen vorgehen können. Ohne Erlaubnis ist es Autofahrern verboten, beispielsweise mit zwei Rädern aufgesetzt auf dem Bürgersteig zu parken.