DFL und Bremen: Rechtsstreit um Polizeikosten geht weiter

    FAQ

    Streit zwischen DFL und Bremen:Wer trägt Polizeikosten bei Hochrisikospiel?

    ZDF-Rechtsexperte Christoph Schneider
    von Christoph Schneider
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    Der lange Streit zwischen dem Land Bremen und der DFL um die Polizeikosten bei Hochrisikospielen geht in Karlsruhe in die finale Phase. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

    Polizeiaufgebot bei einem Fußballspiel
    Das Bundesverfassungsgericht prüft, wer künftig die Polizeikosten für Hochrisikospiele übernehmen muss. Hintergrund ist ein langer Rechtsstreit zwischen dem Land Bremen und der Deutschen Fußball Liga.25.04.2024 | 1:48 min
    Nach fast zehn Jahren Rechtsstreit zwischen dem Land Bremen und der Deutschen Fußball Liga (DFL) um die Polizeikosten bei sogenannten Hochrisikospielen soll das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Beschwerde der DFL gegen eine Bremer Regelung befinden, wonach der Profifußball an den Kosten für die aufwändigen Polizeieinsätze beteiligt werden kann.

    Worum geht’s im Streit zwischen Land Bremen und DFL?

    Regelmäßig trennt die Polizei gewalttätige und randalierende Fan-Gruppen vor, während und nach sogenannten Hochrisikospielen, um Schlimmeres zu verhindern. Zusätzliche Hundertschaften sind oft erforderlich, Verstärkung bekommt die Polizei regelmäßig aus anderen Bundesländern, um die Sicherheit zu gewährleisten.
    So auch 2015 beim Bundesligaspiel Werder Bremen gegen den Hamburger SV. Am Ende vor Gericht festgestellte Mehrkosten, die der Stadtstaat Bremen für mehr staatliches Sicherheitspersonal aufwenden musste: runde 415.000 Euro. Die wollte Bremen nicht aus der eigenen klammen Staatskasse zahlen, sondern reichte die Kosten weiter - an die Deutsche Fußball Liga (DFL) als Organisatorin und Vermarkterin des deutschen Profifußballs.

    Welche Argumente hat der Stadtstaat Bremen?

    Im Norden ist man es leid, regelmäßig die Mehrkosten von Hochrisikospielen tragen zu müssen. "Wenn jemand eine Großveranstaltung zu gewerblichen Zwecken organisiert und zu erwarten ist, dass diese Veranstaltung mit gewalttätigen Auseinandersetzungen einhergeht, und somit ein erheblicher überdurchschnittlicher Polizeieinsatz zu erwarten ist, dann kann man diese Kosten geltend machen", sagt Ulrich Mäurer, Innensenator von Bremen.
    Der Sozialdemokrat hat sich die Personal- und Kostenentwicklung der letzten Jahre bei der Polizei angeschaut und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis:

    Es gibt eigentlich nicht ein Wochenende, wo wir normale Verhältnisse haben.

    Ulrich Mäurer, Innensenator von Bremen

    Was entgegnet die DFL?

    Die DFL will die Kosten nicht tragen. Noch immer habe der Staat hierzulande das Gewaltmonopol, argumentiert sie. Der Fußball sei nicht Verursacher von Gewalt. Was Bremen mache, sei aus Sicht der DFL eine Privatisierung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
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    Was wurde bisher entschieden?

    Erste Halbzeit war vor dem Verwaltungsgericht (VG) Bremen 2017 - da geht die DFL in Führung. Die Richter überprüfen das Bremische Gebühren- und Beitragsgesetz und stellen fest, dass es für den sechsstelligen Gebührenbescheid der Hansestadt an einem konkreten Gebührentatbestand fehle.
    Doch in der zweiten Halbzeit 2018 der Ausgleich - jetzt gewinnt der Stadtstaat Bremen mit seiner Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen. Die Gebührenregelung sei verfassungsgemäß, der Gebührenbescheid sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zulässig.

    Stand jetzt: 2:1 für Bremen

    Der Staat habe einen weiten Gestaltungsspielraum, für welche Leistungen er Gebühren erhebe. Bei Großveranstaltungen hätten die Veranstalter eine besondere Verantwortlichkeit für die öffentliche Sicherheit, denn sie würden einen wirtschaftlichen Nutzen daraus ziehen.
    Nach zwei Halbzeiten bei VG und OVG also unentschieden. In der Verlängerung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig geht 2019 allerdings wieder Bremen in Führung - die Gebührensatzung sei rechtmäßig, die weitergegebenen Kosten ebenso.

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    Was muss das Bundesverfassungsgericht klären?

    Wer gewinnt nun am Ende, die DFL oder der Stadtstaat Bremen? Grundsatzfrage: Hat der Staat für jedes Sicherheitsrisiko aufzukommen, das kommerzielle Großveranstaltungen mit sich bringen? Zunächst geht es nur um den einen Gebührenbescheid, doch weitere liegen längst gesammelt in der Schublade.
    Nicht nur in Bremen - landauf landab produzieren Fanausschreitungen Millionenkosten, die bislang die Steuerzahler zu tragen haben. Und das ist auch in Ordnung, argumentiert die DFL: Der Staat habe die für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit entstehenden Kosten zu tragen.

    DFL argumentiert mit Interesse der Allgemeinheit

    Die gebührenrechtliche Heranziehung funktioniere gerade im Umfeld der Bundesligaspiele nicht, denn die zusätzliche Bereitstellung von Polizeikräften erfolge im öffentlichen Bereich außerhalb der Stadien, diene der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und liege im Interesse der Allgemeinheit.
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    Entscheidet das Bundesverfassungsgericht für Bremen, so würden weitere Bundesländer in den Startlöchern stehen, dieses Urteil auch woanders umzusetzen und die Kosten weiterzugeben.
    Eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts wird in einigen Monaten erwartet.
    Christoph Schneider ist Redakteur in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF
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