Testosteron-Regel: Caster Semenyas Klage erfolgreich

    Umstrittene Testosteron-Regel:Diskriminierung: Semenyas Klage erfolgreich

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    Caster Semenya hat einen symbolträchtigen Sieg vor Gericht errungen. Die Südafrikanerin hatte gegen die Testosteron-Regel geklagt - und nun nach Jahren Recht zugesprochen bekommen.

    Caster-Semenya am 20.07.2022 in Oregon.
    Nach jahrelangem Rechtsstreit hat Caster-Semenya Recht bekommen.
    Quelle: AP

    Die zweimalige Olympiasiegerin Caster Semenya hat im Kampf gegen die Testosteron-Vorschriften des Leichtathletik-Weltverbandes einen Erfolg errungen. Die Läuferin aus Südafrika gewann ihre Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
    Die Richter stellten am Dienstag in Straßburg mehrere Menschenrechtsverletzungen fest, die 32-Jährige sei diskriminiert worden. Zuvor hatte Semenya erfolglos vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas sowie dem Schweizer Bundesgericht geklagt. 

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    Die südafrikanische Langstreckenathletin Caster Semenya (Archiv 2021)

    Auswirkung des Urteils auf den Sport unklar

    Welche Auswirkungen das Urteil auf die Regeln im Sport hat, war zunächst unklar. Es könnte aber den Cas zwingen, die Vorschriften zu überprüfen, wonach Semenya und andere intersexuelle Sportlerinnen ihren natürlich hohen Testosteronspiegel künstlich senken müssen, um an Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften teilnehmen zu können.
    Der Weltverband World Athletics hatte im November 2018 in bestimmten Disziplinen für die Teilnahme-Berechtigung in der Frauenklasse einen Testosteron-Grenzwert eingeführt. Dagegen hatte die dreimalige Weltmeisterin vergeblich beim Cas und dem Schweizer Bundesgericht geklagt. 

    Gericht: Semenyas Anliegen hätte besser überprüft werden müssen

    Semenya hatte öffentlich gemacht, einen hohen natürlichen Testosteronspiegel zu haben, lehnte es aber ab, sich den neuen Regeln zu unterwerfen. Sie wollte sich keiner Behandlung unterziehen, um ihren natürlichen Hormonspiegel unter einen bestimmten Schwellenwert zu senken und so die 800 Meter laufen zu können.

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    Der EGMR stellte nun fest, dass Semenya bei den Gerichtsverfahren in der Schweiz ein wirksamer Rechtsbehelf verweigert wurde. Sie habe glaubwürdig dargelegt, warum sie wegen ihres erhöhten Testosteronspiegels diskriminiert werde.
    Für solche Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und sexueller Merkmale brauche es "sehr gewichtige Gründe" als Rechtfertigung. Weil für Semenya so viel auf dem Spiel stand, hätte ihr Anliegen besser geprüft werden müssen, so die Richter. 

    Urteil ermöglicht keine Rückkehr

    Das Urteil hat für die 32-Jährige allerdings weitgehend nur symbolischen Charakter, da es die WA-Regel an sich nicht infrage stellt und Semenya damit auch keine Rückkehr geebnet wird. Semenya gewann 2012 und 2016 Olympia-Gold über 800 Meter, darf aber seit 2019 nicht mehr bei internationalen Rennen über ihre Paradestrecke antreten.
    Die Regel gilt mittlerweile für alle Disziplinen und nicht mehr wie bisher für die Laufstrecken von 400 Meter bis zu einer Meile. WA hatte die Regel eingeführt, um die Integrität der Frauen-Kategorie zu schützen. "Alles, was wir möchten, ist die Erlaubnis, frei zu laufen, jetzt und für immer, als die starken und furchtlosen Frauen, die wir sind und immer waren", hatte Semenya gesagt, als sie ihre Klage einreichte.
    Quelle: dpa, SID
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