Sommermärchen-Prozess gegen Zwanziger soll eingetellt werden

    Verfahren soll eingestellt werden:Wende für Zwanziger im Sommermärchen-Prozess

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    Der Sommermärchen-Prozess steht vor einem raschen Ende. Nach Ansicht des Gerichts sitzt mit Theo Zwanziger "nicht der Richtige auf der Anklagebank".

    Theo Zwanziger
    Der frühere DFB-Präsident ist im Sommermärchen-Prozess der letzte verbliebene Angeklagte.
    Quelle: dpa

    Nach einer überraschenden Wende steht der Sommermärchen-Prozess gegen Theo Zwanziger vor dem Abschluss und der Ex-DFB-Boss vor der vollständigen Rehabilitierung.

    Vefahren soll gegen Geldbuße eingestellt werden

    Die zuständige Kammer des Landgerichts Frankfurt/Main hat am Montag die Einstellung des Verfahrens gegen den einzig verbliebenen Angeklagten für eine geringe Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro vorgeschlagen.

    Nach mehr als zehn Jahren ist es an der Zeit, die Akten zu schließen.

    Richterin Eva-Marie Distler

    "Mit Theo Zwanziger sitzt nicht der Richtige auf der Anklagebank", sagte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler am 25. Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft wie die Verteidigung wollen sich zu dem Vorschlag bis zum nächsten Prozesstag am 3. April eine Meinung bilden.

    Zwanziger bedankt sich beim Gericht

    Zwanziger selbst erklärte: "Ich entscheide das ganz alleine. Ich werde mich mit meinem Anwalt und meiner Familie beraten." Zudem bedankte sich der frühere DFB-Chef bei der Richterin: "Ich möchte anerkennen, dass sich die Kammer erstmals gründlich und intensiv damit beschäftigt hat, wie die Sache abgelaufen sein kann."
    Grafik Sommermärchen-Prozess
    Das letzte Kapitel des Sommermärchens der Fußball WM von 2006 wird vor Gericht geschrieben. 05.03.2024 | 1:41 min
    Nach Ansicht des Gerichts hat sich Zwanziger "nicht aktiv an der Verschleierung" einer DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro im April 2005 an den Fußball-Weltverband FIFA beteiligt. Er habe in dieser Sache keinen übergeordneten Tatbeitrag geleistet. Die Buchung als Betriebsausgabe durch den DFB sei nach derzeitigem Erkenntnisstand zulässig gewesen. 

    Ominöse Summe landete bei Mohamed bin Hammam

    Nach Würdigung der bisherigen Beweisaufnahme habe es sich bei der damaligen Überweisung um die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von zehn Millionen Schweizer Franken gehandelt, das Franz Beckenbauer im Jahr 2002 vom französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus erhalten hatte. 
    Das Geld war in fünf Tranchen auf ein Firmenkonto des damaligen FIFA-Exekutivmitglieds, Mohamed bin Hammam, nach Katar weitergeleitet worden. Im Gegenzug erhielt das WM-OK von der FIFA einen Zuschuss von 250 Millionen Schweizer Franken für die Ausrichtung der Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland.

    Zwanziger in Vorgänge wohl nicht eingebunden

    "Nach vorläufiger Einschätzung handelt es sich dabei um eine Schmiergeldzahlung", sagte Richterin Distler. Nach Ansicht des Gerichts dürfte Zwanziger in die Buchungsvorgänge jedoch nicht eingebunden gewesen sein. Die Konzeption der Verschleierung dürfte ebenfalls nicht auf ihn zurückgehen.
    Für den 79-Jährigen spreche zudem sein Alter und die hohe Belastung durch die "überlange" Verfahrensdauer, Zwanziger habe sich auch nicht persönlich bereichert, erklärte die Richterin. Auch Kosten und Nutzen durch eine Fortsetzung des Verfahrens seien unverhältnismäßig.

    Zwanziger der einzig verbliebene Angeklagte

    Ursprünglich mussten sich neben Zwanziger auch der frühere DFB-Präsident Wolfgang Niersbach und der ehemalige Generalsekretär Horst R. Schmidt verantworten.
    Das Verfahren gegen Niersbach war gegen eine Zahlung von 25.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen eingestellt worden. Schmidt bekommt wegen gesundheitlicher Probleme ein abgetrenntes Verfahren.

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    Quelle: Reuters

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    Quelle: dpa, SID

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