Public Viewing zu Hause: Entspannt die Fußball-EM feiern
Fan-Rechte und -Pflichten zur EM:Fußball-EM feiern: Was ist erlaubt?
von Sebastian Langer
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Fußball-Europameisterschaft im eigenen Land - das wird gefeiert. Doch welche Regeln gelten am Arbeitsplatz, beim Autoverkehr und in den eigenen vier Wänden?
Ab 14. Juni lautet die Devise für alle Fans: den Fußballsommer feiern. Welche Regeln man dabei beachten sollte.13.06.2024 | 2:05 min
Die Nachbarn sind zum Fußballschauen auf den Balkon oder die Terrasse eingeladen. Im Vorfeld wird gegrillt. Dabei werden die Aufstellungen und der mögliche Spielverlauf engagiert diskutiert. Nicht weniger lautstark geht es nach dem Anpfiff weiter.
So oder so ähnlich dürfte es sich mit Beginn der EM für einen Monat lang in vielen Haushalten abspielen - ganz egal, welche Nationen auf dem Platz stehen. Aber auch für das Feiern gelten Spielregeln. Wer sich nicht an diese hält, riskiert Ärger mit Nachbarn und Vermieter.
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"Public Viewing" zu Hause
Mit Freunden bei sich zu Hause die EM-Spiele zu schauen, ist natürlich erlaubt. Aber: Ob im Garten, auf dem Balkon oder im Wohnzimmer - ab 22 Uhr gilt Nachtruhe. Das heißt, lautes Feiern und laute Geräusche sind dann nicht mehr erlaubt.
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Nachtruhe besteht trotz Fußball
Das Problem: Ist erst um 21 Uhr Anstoß wie beim Eröffnungsspiel, beginnt die zweite Hälfte pünktlich zur Nachtruhe. Da Geräusche im Freien noch Straßen weiter zu hören sein können, wäre es eine Option, die Übertragung nach Halbzeitpfiff im Wohnungsinneren fortzusetzen. Ratsam wäre in jedem Fall mit den Nachbarn zu reden. Möglicherweise lässt sich vorab klären, dass diese beim Jubel nach 22 Uhr nicht gleich die Ordnungsbehörden informieren.
Wer Ruhezeiten nicht beachtet, riskiert wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt zu werden. Ein Überblick über die gesetzlichen Regelungen und Lärmschutzverordnungen in Deutschland.
von Sarah Hufnagel
Sollten diese allerdings anrücken, können Bußgelder drohen. Auch seitens des Vermieters ist Ärger möglich. Bei wiederholter Ruhestörung und nach entsprechender Abmahnung kann dieser in extremen Fällen das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen.
Sonderregelungen zur Nachtruhe während der EM
Vom 14. Juni bis 14. Juli können Public-Viewing-Veranstaltungen auch über 22 Uhr hinaus stattfinden. Die Nachtruhe beginnt dann erst ab 1:00 Uhr nachts. Möglich ist das aufgrund einer Verordnung des Bundesumweltministeriums, die für die Zeit der Fußball-EM Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln vorsieht, damit die gesetzliche Nachtruhe nicht überschritten wird. Dieser Verordnung stimmte der Bundesrat am 17. Mai zu. Gerade bei Spielen, die ab dem Achtelfinale bei einem Unentschieden nach 90 Minuten möglicherweise über Verlängerung und Elfmeterschießen entschieden werden müssen, ist diese Verlagerung der nächtlichen Ruhezeit angezeigt. An bestimmte Teilnehmerzahlen sind Public Viewings nicht gekoppelt.
Public-Viewing-Veranstaltungen müssen vom Ausrichter beantragt und von den zuständigen Kommunen auch genehmigt werden. Es liegt allein bei den Kommunen, den Einzelfall abzuwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an den Fußballspielen einerseits und dem Schutz der Nachtruhe andererseits. Dies bedeutet unter anderem: Wie groß ist der Abstand zu Wohnhäusern und schutzwürdigen Einrichtungen? Wie ist es um die Sensibilität des Umfelds bestellt? Welche Maßnahmen zur Lärmminderung wurden vorgenommen?
Die Verordnung bezieht sich ausdrücklich auf "Public-Viewing-Veranstaltungen", Gaststätten und Biergärten fallen nicht darunter. Hier gilt also die gesetzliche Nachtruhe von 22 Uhr. Wer allerdings einen Biergarten oder Gaststätte deutlich außerhalb von Wohnbereichen hat und Größeres plant, sollte dazu mit seiner zuständigen Kommune ins Gespräch gehen, um vielleicht eine Ausnahme für die Zeit der EM genehmigt zu bekommen.
Was gilt fürs Grillen auf dem Balkon?
Das Grillen ist zwar grundsätzlich erlaubt, aber mit Rücksicht auf die Nachbarschaft. Das Stichwort hier: Rauch- und Geruchsentwicklung. Es lohnt sich zunächst der Blick in die Hausordnung beziehungsweise den Mietvertrag. Hier sind Vorgaben von einem Grillverbot über die Art des Grills bis hin zur Häufigkeit des Grillens denkbar.
Oftmals ist in Mehrfamilienhäusern das Grillen mit Holzkohle untersagt. Dann bleibt die Wahl zwischen Gas- und Elektrogrill. Aber auch das Grillen hiermit kann beschränkt sein, insbesondere wenn es darum geht, wie oft gegrillt werden darf. Eine Frage, die schon häufig vor Gericht geklärt werden musste.
Ein derartiges Urteil gilt zwar nur zwischen den jeweils vor Gericht streitenden Nachbarn, im Zweifel kann es aber sinnvoll sein, sich über die lokale Rechtsprechung im Hinblick auf das Grillen zu informieren.
Regeln für das Auto
Nach 90 spannenden Minuten steht im besten Fall das Wunschergebnis fest. Das kann schon einmal mit einem Autokorso gefeiert werden. Bei allem Überschwang: Die Anschnallpflicht und die sonst bekannten Geschwindigkeits- und Vorfahrtsregeln gelten weiter. Natürlich ist auch das alkoholisierte Autofahren untersagt.
Erlaubt ist Fanschmuck am Auto, also Überzieher für die Seitenspiegel oder kleine Flaggen für die Autofenster. Große Flaggen, die das Fahrzeug unzulässig verbreitern, sind dagegen nicht erlaubt.
Dürfen Flaggen aufgehängt werden?
Wer die jeweiligen Nationalfarben präsentieren möchte, beflaggt seinen Balkon. Das ist grundsätzlich auch erlaubt. Allerdings ist dabei erneut, zum Beispiel was die Größe der Fahne angeht, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen: "Man darf auf einem Balkon Flaggen aufstellen. Man darf es nur nicht so machen, dass die Flaggen zum Beispiel so weit über den Balkon hängen, dass auch andere Balkone quasi mit abgedeckt sind oder sich dort dadurch Beeinträchtigungen ergeben", erklärt Rolf Janßen vom Mieterschutzverein Frankfurt a. M..
Außerdem gilt: Wer als Mieter die Fahne mittels einer festen Halterung an der Hauswand montieren will, muss vorab beim Vermieter um Erlaubnis bitten. Auch ohne eine derartige Montage sollte aber unbedingt sichergestellt sein, dass die Fahne sich nicht verselbstständigen und ein Verletzungsrisiko für Passanten oder Nachbarn darstellen kann.
Diese Regeln rund um die EM gelten am Arbeitsplatz
Fußballschauen am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht erlaubt. Das Verfolgen eines Fußballspiels - und sei es nur nebenbei - beeinträchtigt die Konzentration auf die Arbeitsleistung und kann daher zu einer Abmahnung durch den Arbeitgeber führen. Laut Rechtsprechung kann hierfür das Schauen von bereits 30 Sekunden Fußball-Stream ausreichen. Anders ist es aber dann, wenn der Arbeitgeber mit dem Fußballschauen einverstanden ist. Alternativ kann das Spiel auch im Radio verfolgt werden, sollte die Radionutzung am Arbeitsplatz gestattet sein.
Am Tag des Spiels im Trikot zur Arbeit zu gehen, ist grundsätzlich erlaubt. Denn: Im Grundsatz dürfen Beschäftigte am Arbeitsplatz tragen, was sie möchten. Allerdings sind sie laut Arbeitsvertrag zur Rücksichtnahme auf den Arbeitgeber verpflichtet. Sprich: Dort, wo beispielsweise Kundenkontakt besteht, dürfte Fankleidung oftmals fehl am Platz sein. Gleiches gilt, wenn eine verbindliche Kleiderordnung besteht oder aus Sicherheitsgründen Schutzkleidung getragen werden muss.
Wer auch im Büro Farbe bekennen und seinen Arbeitsplatz beflaggen möchte, sollte sich vorher über die Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz, insbesondere im Hinblick auf Fluchtwege und Brandschutz, informieren. Diese müssen beim Aufhängen von Fanschmuck eingehalten werden. Im Zweifelsfall ist es auch hier ratsam, vorab das Gespräch zu suchen und den Arbeitgeber um Erlaubnis zu bitten.
Sebastian Langer ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht & Justiz.
Zur EM strömen Fans aus ganz Europa nach Deutschland. Wer die Gelegenheit nutzen und mit einer Zwischenmiete Geld verdienen möchte, sollte einige Regeln beachten. Was ist erlaubt?