Die Statistik erfasst Personen, denen zum Stichtag Räume oder Wohnungen überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind, ohne dass das durch einen eigenen Mietvertrag, einen Pachtvertrag oder durch ein dingliches Recht abgesichert ist.
Zu den erfassten Personen zählen Wohnungslose, die
- in Not- und Gemeinschaftsunterkünften
- gewerblichen Unterkünften (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte etc.)
- Normalwohnraum untergebracht sind
- Der Wohnraum muss ihnen vorübergehend überlassen worden sein, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind.
Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn sie über einen
positiven Abschluss des Asylverfahrens verfügen und weiterhin untergebracht werden, weil sie zum Beispiel
keinen Mietvertrag haben.