Neuer Vorschlag: Wie Sterbehilfe geregelt werden könnte

    Neuer Vorschlag:Wie Sterbehilfe geregelt werden könnte

    Kristina Hofmann
    von Kristina Hofmann
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    Das Ende ist es nicht. Doch die jahrelange Debatte um ein neues Sterbehilfe-Gesetz ist ein Stück weiter. Aus drei Gesetzentwürfen wurden zwei. Im Juli könnte entschieden werden.

    Eine aufgezogene Spritze
    Suizid durch tödliche Medikamente? Der Bundestag will die Sterbehilfe neu regeln.
    Quelle: ZDF

    Bislang lagen drei Vorschläge vor. Jetzt haben sich zwei Gruppen von Bundestagsabgeordneten aus SPD, Grüne, FDP und Linke zusammengetan. "Monatelang", so Renate Künast (Grüne), habe es gedauert, "beide Gesetze zusammenzuweben". Damit steigen die Chancen, dass der Bundestag drei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Sterbehilfe neu regelt.
    Doch sicher ist das nicht. Noch ist unklar, wie viele Unterstützer über die Parteigrenzen hinweg der neue Entwurf bekommen kann. Und ob sich Teile der Union anschließt.

    Ausnahmen für Härtefälle

    Setzt sich der Entwurf der Parlamentariergruppe durch, dann wäre es in Deutschland künftig möglich, tödlich wirkende Medikamente zu bekommen. Zumindest für alle, die älter als 18 Jahre alt sind. Dabei wird prinzipiell nicht unterschieden, ob jemand sterbensrank oder lebenssatt ist. Das sieht der Vorschlag der Abgeordneten vor:
    • Jeder hat das Recht, Hilfe zur Selbsttötung zu bekommen. Entscheidend ist, dass der Entschluss dazu aus freiem Willen getroffen wurde, der nicht einmal für ein ganzes Leben festgelegt werden kann, sondern immer konkret gefasst werden muss. Es soll ein Recht auf Hilfe und Beratung dazu geben, aber niemand soll zur Hilfe gezwungen werden. Weder Mediziner noch kirchliche Einrichtungen zum Beispiel.
    • Die Beratung soll von den Ländern finanziert werden. Sie soll für die Ratssuchenden ergebnisoffen und kostenlos sein, soll flächendeckend angeboten werden und Qualitätskriterien erfüllen. Zum Beispiel soll Fachpersonal beraten. Sie darf nicht derjenige durchführen, der auch später bei der Selbsttötung hilft, wie es beispielsweise bei Sterbevereine der Fall ist.
    • Das vorgeschlagene Verfahren ähnelt der Beratung bei Schwangerschaftsabbrüchen: Wer tödliche Medikamente haben möchte, müsste sich zunächst bei einer Beratungsstelle informieren. Frühestens drei Wochen und längstens zwölf Wochen danach dürfte eine Ärztin oder ein Arzt die tödlichen Medikamente verschreiben. Dabei muss über die Risiken aufgeklärt werden.
    • Ausnahmen soll es für Härtefälle geben. Dazu gelten zum Beispiel Menschen, die auf einer Palliativstation liegen und damit nicht zu einer Beratungsstelle gehen können. Dann soll auf die Bescheinigung verzichtet werden, es müsste aber noch eine Ärztin oder ein Arzt, die von dem ersten unabhängig sind, den Tötungswillen bescheinigen.
    Ziel ist es, so Katrin Helling-Plahr (FDP), Betroffene nicht alleine zu lassen und einen "klaren Rechtsrahmen" zu schaffen.

    Suizidhilfe braucht Menschlichkeit

    Katrin Helling-Plahr (FDP)

    Zweiter Vorschlag bleibt bei Strafgesetz

    Der Bundestag diskutiert seit Jahren über eine Neuregelung der Sterbehilfe. Ein Beschluss von 2015, der die geschäftsmäßig ausgelegte Suizidbeihilfe verboten hatte, wurde 2020 vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt. Die Richter hatten dabei das Selbstbestimmungsrecht, das Leben zu beenden, betont.
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    Seitdem ist die Sterbehilfe ungeregelt. Experten rund um den Theologen früheren Ethikrats-Vorsitzenden Peter Dabrock hatten deswegen im Mai vorgeschlagen, es dabei zu belassen und kein neues Gesetz zu verabschieden. Die aktuelle Rechtslage biete Mediziner genügend Spielräume. Stattdessen sollten die Gelder in die Palliativ- und Präventionsarbeit gesteckt werden.
    Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband forderte dagegen mehr Rechtssicherheit für alle.
    Ein weiterer Gesetzentwurf rund um Lars Castelucci (SPD) will wie vor dem Karlsruher Urteil strafrechtlich regeln und grundsätzlich die organisierte Sterbehilfe verbieten. Wenn allerdings bestimmte Beratungspflichten und Wartezeiten eingehalten werden, soll Hilfe zum Suizid möglich sein. Bislang hatten sich mehr als 100 Abgeordnete hinter den Gesetzentwurf gestellt.

    Abstimmung im Juli?

    Die Abgeordneten rechnen damit, dass der Bundestag am 7. Juli über das Gesetz abstimmt. Das wäre die letzte Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause. Der Bundesrat würde aber erst im Herbst entscheiden. Die Länder müssten zustimmen, da sie ja die Beratungsstellen finanzieren sollen.
    Probleme von den Ländern erwartet man offenbar nicht: "Es gibt die Erwartung", so Grünen-Abgeordneter Till Steffen, dass die Länderkammer eine so lange diskutiere Entscheidung des Bundestages nicht später wieder kippt. Das, so Steffen, habe mit "Wertschätzung" des Bundestages zu tun.
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