Nach Razzia: Disziplinarverfahren gegen Malsack-Winkemann
Nach Razzia gegen Reichsbürger:Disziplinarverfahren gegen Malsack-Winkemann
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Bei der Razzia gegen Reichsbürger wurde auch die Ex-AfD-Abgeordnete und Richterin Birgit Malsack-Winkemann festgenommen. Künftig soll sie ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen.
Birgit Malsack-Winkemann, Richterin und ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete. Archivbild
Quelle: Wolfgang Kumm/dpa
Gegen die im Zuge der Anti-Terror-Aktion gegen die Reichsbürgerszene verhaftete Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann läuft ein Disziplinarverfahren. Dies habe das Landgericht Berlin eingeleitet, sagte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) am Donnerstag dem RBB-Inforadio.
Verwaltung will Beschuldigte "entfernen"
Zuvor hatte das Gericht bereits mitgeteilt, dass die 58-Jährige aus der für Bausachen zuständigen Zivilkammer 19a ausgeschieden sei. Für die Richterin werde es nun "physisch schwierig" sein, ihrem Beruf nachzugehen, sagte Senatorin Kreck.
Sie wiederholte, dass die Senatsverwaltung alle Instrumente nutzen werde, um die Beschuldigte vollständig aus dem Richterdienst "zu entfernen".
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Malsack-Winkemann mit Hetze gegen Flüchtlinge
Entsprechende Schritte seien eingeleitet worden, sagte Kreck. So sei Berufung beim Dienstgerichtshof am Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingelegt worden und zwar gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.
Dieses hatte es im Oktober abgelehnt, Malsack-Winkemann wegen ihrer politischen Reden über Flüchtlinge im Bundestag und weiterer Äußerungen in den Ruhestand zu versetzen.
Malsack-Winkemann hatte noch Zugang zum Bundestag
Als ehemalige Abgeordnete hatte die AfD-Politikerin, so wie alle ausgeschiedenen Parlamentarier, die dies wünschen, Zugang zu den Gebäuden des Bundestages. Seit ihrem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag im Oktober 2021 verfügt sie über einen Ehemaligenausweis. Mit diesem erhalten ehemalige Abgeordnete nach Durchlaufen der Sicherheitsstrecke (Röntgenkontrolle sowie Metalldetektorbogen) Zutritt zu den Bundestagsliegenschaften.
Bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren erhält Malsack-Winkemann keinen Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages mehr. Das bestätigte die Pressestelle des Bundestages dem ZDF.
Dem Bundesschiedsgericht der AfD gehört sie als Beisitzerin an. Die Festnahme habe "keine automatische Auswirkung auf Parteiämter", sagte Partei-Vize Stephan Brandner am Donnerstag auf Nachfrage.
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Kreck spricht von einer "brandgefährlichen Person"
Die Juristin habe sich demokratiegefährdend geäußert, sagte Kreck. Sie habe deshalb bereits vor deren Verhaftung die Auffassung gehabt, dass die gebürtige Darmstädterin eine "brandgefährliche Person" sei.
Sie sei im Vorfeld nicht über die Ermittlungen informiert gewesen. Die Senatorin zeigte sich zuversichtlich, dass Malsack-Winkemann künftig nicht mehr als Richterin arbeiten kann.
Nach Angaben ihres Sprechers hat die Senatsjustizverwaltung nun vier Wochen Zeit für die schriftliche Begründung der Berufung. In diese sollen dann auch die neuen Erkenntnisse einfließen.
Zudem bestehe die Möglichkeit, dass die Senatsverwaltung das Disziplinarverfahren gegen die Richterin an sich ziehe.
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Malsack-Winkemann bei Razzia festgenommen
Malsack-Winkemann war am Mittwoch im Zuge der Anti-Terror-Aktion gegen die Reichsbürgerszene festgenommen worden. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft befindet sie sich in Untersuchungshaft.
Sie gehörte zu den insgesamt 19 Verdächtigen, gegen die die Haftbefehle bis zum Mittwochabend vollzogen wurden.
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