Pannen bei Bundestagswahl:Karlsruhe verhandelt über Berliner Wahl-Chaos
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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt nun über das Chaos bei der letzten Bundestagswahl in Berlin - und den Umfang der geplanten Teilwiederholung. Viele Beschwerden gingen ein.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Pannen bei der letzten Bundestagswahl im September 2021 in Berlin. Das Gericht will klären in welchem Umfang die Wahl teilwiederholt werden muss.18.07.2023 | 1:52 min
Fast zwei Jahre nach der Bundestagswahl geht es am Bundesverfassungsgericht nun um die Pannen am Wahltag in Berlin und die Frage, in welchem Umfang die geplante Teilwiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin stattfindet.
Zwei Tage lang will sich das höchste deutsche Gericht ab dem heutigen Dienstag mit einer Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag befassen. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet (Az. 2 BvC 4/23). Laut einem Gerichtssprecher gibt es 61 weitere Beschwerden mit Bezug auf die Bundestagswahl, darunter eine von der AfD-Fraktion.
Chaotische Organisation bei Bundestagswahl in Berlin
Die Wahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel. Wahllokale mussten vorübergehend schließen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet. Beim Bundestag wurden den Angaben nach 1.713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters.
Der Bundestag beschloss am 10. November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, dass die Wahl lediglich teilweise wiederholt wird. Betroffen sind 327 der 2.256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1.507 Briefwahlbezirke. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion ist der Beschluss aber rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe.
Noch kein Termin für mögliche Wahlwiederholung
Die Karlsruher Richterinnen und Richter des Zweiten Senats unter Vorsitz von Gerichtsvizepräsidentin Doris König wollen die Gelegenheit nutzen, sich mit grundlegenden Fragen der Wahlprüfung zu befassen. In der zweitägigen Verhandlung soll es zum Beispiel um Details zur Ausgabe fehlerhafter Stimmzettel, Unterbrechungen der Wahlhandlung, Stimmabgaben nach 18 Uhr und Wartezeiten gehen sowie den Maßstab für die Schwere der Fehler und mögliche Rechtsfolgen.
Für eine mögliche Wiederholungswahl - ganz gleich in welchem Umfang - gibt es noch keinen Termin. Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler hatte im Juni erklärt, er bereite sich mit seiner Geschäftsstelle und den Bezirken darauf vor, eine Wiederholungswahl nach nur 60 Tagen durchführen zu können, sobald das Verfassungsgericht das Urteil gefällt habe.
Bundestag scheitert mit Beitritt zu Verfahren
Vor wenigen Tagen war der Bundestag mit dem Versuch gescheitert, dem Verfahren der Union offiziell beizutreten. Weil es dazu keine gesetzlichen Regelungen gebe, lehnte das Gericht dies ab. Damit konnte das Parlament nicht beantragen, wegen Befangenheit den in dem Fall federführenden Richter Peter Müller abzulehnen.
Müller hatte im "F.A.Z. Einspruch Podcast" gesagt, eine Situation wie in Berlin hätte man sich vor einigen Jahrzehnten in einem "diktatorischen sogenannten Entwicklungsland" vorstellen können, aber nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland.
Die ebenfalls von den Pannen am Wahltag im September 2021 betroffene Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses war am 12. Februar dieses Jahres komplett wiederholt worden. Kurz zuvor hatten die Verfassungsrichter und -richterinnen in Karlsruhe im Eilverfahren grünes Licht gegeben.
Quelle: dpa
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