Berlin: Strafanzeigen nach Palästinenser-Demo

    Trotz Verbots demonstriert:Berlin: Strafanzeigen nach Palästinenser-Demo

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    Trotz Verbots haben am Samstag in Berlin zum Nakba-Tag Palästinenser demonstriert. Jetzt folgen Strafanzeigen. Berliner Juden waren auch auf die Straße gegangen.

    Pro-Palästina Aktion in Berlin
    Pro-Palästina Aktion in Berlin
    Quelle: dpa

    Trotz Verbots haben in Berlin laut Polizei 80 bis 100 Menschen an einer pro-palästinensischen Kundgebung teilgenommen. Die Versammlung am Samstag innerhalb einer anderen Kundgebung sei von der Polizei aufgelöst worden, sagte ein Polizeisprecher am Sonntag in Berlin. Es seien Platzverweise erteilt und acht Strafanzeigen aufgenommen worden.

    Behinderung der Pressearbeit beanstandet

    Der Polizeisprecher sagte, es werde unter anderem wegen tätlichen Angriffs, Beleidigung, Gefangenenbefreiung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Aus der Personengruppe des verbotenen Aufzugs habe es auch antisemitische Äußerungen gegeben.
    Der Aufzug habe "etwas versetzt" innerhalb einer Kundgebung im Stadtteil Kreuzberg stattgefunden, die unter dem Motto "Jüdische Berliner/innen fordern das Recht auf Erinnerung - auch für Palästinenser/innen!" angemeldet worden sei, sagte der Polizeisprecher. An dieser Kundgebung hätten rund 100 Menschen teilgenommen.
    Der Journalistenverband der Gewerkschaft ver.di, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju), sprach von Behinderung der Pressearbeit durch Teilnehmende der pro-palästinensischen Kundgebung. Es habe dort auch tätliche Angriffe auf Medienvertreter gegeben, berichtete der dju-Geschäftsführer für Berlin-Brandenburg, Jörg Reichel, auf Twitter.

    Gericht bestätigt Demo-Verbot

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte in der Nacht zu Samstag das von der Polizei ausgesprochene Verbot der pro-palästinensischen Versammlung und dessen Billigung durch das Berliner Verwaltungsgericht bestätigt. (Az.: OVG 1 S 45/23)
    Die "Demonstration für das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zum 75. Jahrestag der Nakba" war für Samstag in Berlin-Neukölln mit bis zu 1.000 Teilnehmenden angemeldet. In den vergangenen Wochen waren bereits mehrfach Kundgebungen zum "Nakba"-Tag von der Berliner Versammlungsbehörde untersagt worden.

    Gefahr antisemitischer Ausrufe

    In der Begründung des Verbots durch die Polizei hieß es, es bestehe die unmittelbare Gefahr, dass es unter anderem zu volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen sowie zu Einschüchterungen und Gewalttätigkeiten komme. Die Verbotsverfügung sei auch auf Grundlage von Erfahrungen der vergangenen Jahre und der jüngeren Vergangenheit getroffen worden.
    Das Verwaltungsgericht hatte am Freitag betont, die Gefahrenprognose der Polizei, dass aus der Versammlung heraus "Straftaten in Form von Gewalt- und Äußerungsdelikten" zu erwarten seien, sei nicht zu beanstanden. (Az.: VG 1 L 217/23)

    Erinnerungen an Nakba-Tag

    Mit dem sogenannten Nakba-Tag, arabisch für Katastrophe, soll an die Flucht hunderttausender Palästinenser im Zuge der Staatsgründung Israels am 14. Mai 1948 erinnert werden. Vorangegangen war ein UN-Beschluss zur Teilung des vorher britischen Mandatsgebiets Palästina.
    In der Nacht zum 15. Mai 1948 griffen Armeen mehrerer arabischer Staaten an, um die Proklamation des jüdischen Staates rückgängig zu machen. Der Krieg endete im Januar 1949 mit dem militärischen Sieg Israels. Aus arabischen Staaten wurden teils vor und teils nach der Staatsgründung Israels zugleich hunderttausende Juden vertrieben.
    Quelle: epd

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