Kommission: Wohnungsfirmen können vergesellschaftet werden

    Expertenkommission:Vergesellschaftung von Wohnungsfirmen möglich

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    Nach dem erfolgreichen Berliner Volksentscheid zur Enteignung von Wohnungsfirmen hat eine Kommission ihre Bewertung zur Machbarkeit vorgestellt: Vergesellschaftung sei möglich.

    Auf dem Bild ist eine Demonstration für die Vergesellschaftung von Wohnraum in Berlin zu sehen.
    Die Wohnungsnot in Großstädten steigt und mit ihr die Preise. Die Berliner stimmten vor über einem Jahr bei einem Volksentscheid für eine Vergesellschaftung von Wohneigentum. Eine Expertenkommission hat die Forderung als rechtens bewertet.28.06.2023 | 2:34 min
    Einer Expertenkommission zufolge kann das Land Berlin große Wohnungsunternehmen vergesellschaften. Das geht aus dem Abschlussbericht der Kommission zur "Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen" hervor. Darin heißt es, das Land habe nach dem Grundgesetz die Kompetenz für eine Gesetzgebung zur Vergesellschaftung von Immobilienbeständen großer Wohnungsunternehmen. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit steht demnach der Vergesellschaftung nicht entgegen.
    Drei Mitglieder der 13-köpfigen Kommission vertraten hingegen die Auffassung, dass eine Vergesellschaftung "auf Basis des derzeitigen Erkenntnisstands" nicht mit dem Gebot
    der Verhältnismäßigkeit vereinbar sei. Dem Eigentumsgrundrecht der Unternehmen sollte ein größeres Gewicht zukommen als dem Anliegen einer Vergesellschaftung, heißt es in dem Sondervotum dazu.

    Kommissionsvorsitzende: "Vergesellschaftung ist keine Enteignung"

    Die Höhe der anfallenden Entschädigung kann sich an den Erträgen aus der gemeinnützigen Bewirtschaftung orientieren. Einem Sondervotum zufolge muss dagegen vom Verkehrswert der Immobilie ausgegangen werden. Laut einem anderen Sondervotum sind neben genossenschaftlichen auch kirchlich getragene Wohnungsunternehmen von der Vergesellschaftung auszunehmen.
    Die Vorsitzende der Kommission, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), sagte bei der Übergabe des Abschlussberichts an Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU):

    Vergesellschaftung ist keine Enteignung.

    Herta Däubler-Gmelin (SPD), Vorsitzende der Kommission

    Wegner: "Stets skeptisch" beim Thema Vergesellschaftung

    Es sei nicht Aufgabe der Kommission gewesen, eine politische Bewertung vorzunehmen. Eine Vergesellschaftung dürfe nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nur erfolgen, wenn sie ein legitimes Ziel verfolge, erforderlich sei und es kein milderes Mittel gebe.
    Wegner sagte, es sei kein Geheimnis, dass er beim Thema Vergesellschaftung "stets skeptisch" gewesen sei. Berlin wolle bezahlbare Mieten, Rechtssicherheit sowie Neubauten nicht abwürgen.

    Mieterverein will Gesetz zur Vergesellschaftung

    Der Berliner Mieterverein forderte das Land Berlin auf, umgehend ein Gesetz zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen zu erlassen. Die Geschäftsführerin des Vereins, Ulrike Hamann, sagte im RBB-Inforadio, beim Mietendeckel sei vor allem das Problem gewesen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Land Berlin nicht die Gesetzgebungskompetenz zugestanden habe.
    Bei dem im September 2021 abgehaltenen Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co enteignen" hatten 56,4 Prozent der Berliner und Berlinerinnen für eine Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen gestimmt.
    Frau steht auf dem Balkon, blickt auf Wohnsiedlung und wendet dem Betrachter den Rücken zu
    Zu wenig Sozialwohnungen23.05.2023 | 2:04 min

    Initiative: "Enteignung von Immobilienkonzernen ist rechtssicher"

    Die gleichnamige Initiative sprach im Zusammenhang mit dem Bericht der Expertenkommission von einem historischen Tag. Sprecherin Constanze Kehler sagte: "Die Enteignung von Immobilienkonzernen ist rechtssicher, finanzierbar und das beste Mittel, um den Mietenwahnsinn zu stoppen."
    Der Präsident der Berliner Industrie- und Handelskammer, Sebastian Stietzel, betonte, das "Ergebnis der Expertenkommission ändert nichts daran, dass Enteignungen dem Wirtschaftsstandort Berlin massiv schaden". Im Koalitionsvertrag zur Bildung des Berliner Senats verständigten sich CDU und SPD darauf, im Fall einer "verfassungskonformen Vergesellschaftungsempfehlung" durch die Experten ein entsprechendes Rahmengesetz zu verabschieden.
    Quelle: epd