Thüringer AfD-Chef:Höcke muss wegen NS-Vokabular vor Gericht
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Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss wegen des Vorwurfs der Verwendung von NS-Vokabular vor Gericht. Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt ließ die Anklage zu.
Björn Höcke (Archivfoto)
Quelle: dpa
Der Fraktionsvorsitzende der Thüringer AfD, Björn Höcke, muss wegen des Vorwurfs der Verwendung von Vokabular des Nationalsozialismus vor Gericht. Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Hauptverhandlung zu, wie das Gericht an diesem Mittwoch mitteilte.
Anklage: Verbotene Losung der SA zitiert
Höcke soll im Mai 2021 in Merseburg auf einer Wahlkampfveranstaltung einen Vortrag mit der Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" beendet haben, wobei er gewusst habe, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handelt.
In einer Einlassung zu diesem Vorwurf habe Höcke "die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt". Höcke war vor seiner politischen Karriere Geschichtslehrer.
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Das war die NSDAP:
Verfahren soll vor dem Amtsgericht stattfinden
Allerdings soll das Verfahren - anders als von der Anklagebehörde gefordert - nicht vor dem Landgericht, sondern vor dem Amtsgericht Merseburg stattfinden. Das begründete das Gericht damit, dass die Zuständigkeit des Landgerichts weder wegen der Straferwartung noch wegen einer besonderen Bedeutung des Falles anzunehmen sei.
Der vorliegende Sachverhalt hebe sich im Vergleich mit gleich gelagerten Delikten weder durch das Ausmaß der Rechtsverletzung noch durch die Auswirkungen der Straftat in besonderer Weise aus der Masse der durchschnittlichen Fälle hervor, hieß es. Gegen den Beschluss kann die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen, für Höcke ist er hingegen unanfechtbar.
Seit März 2021 wird der Thüringer Landesverband der AfD um seinen Vorsitzenden Höcke vom Landesamt für Verfassungsschutz als "Beobachtungsobjekt im Bereich Rechtsextremismus" eingestuft. Die Jugendorganisation der AfD "Junge Alternative" wurde kürzlich vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Quelle: AFP, ZDF, dpa, epd
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