Verfassungsschutz zu AfD-Jugend:NRW: Junge Alternative ist Verdachtsfall
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Die Junge Alternative der AfD wird auf Bundesebene als Verdachtsfall eingestuft, das gilt nun auch für NRW. Laut Innenminister Reul hat die JA Kontakte zu Rechtsextremen.
Auch in NRW wird die Jugendorganisation der AfD als Verdachtsfall eingestuft.
Quelle: dpa
Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz hat die Jugendorganisation der AfD, Junge Alternative (JA), in NRW als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Innenminister Herbert Reul (CDU) teilte mit:
Der NRW-Verfassungsschutz beobachte daher von jetzt an die Junge Alternative.
Die AfD-Jugend, die "Junge Alternative", wurde vier Jahre vom Verfassungsschutz beobachtet. Jetzt steht fest, dass die Organisation rechtsextremistische Bestrebungen und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.26.04.2023 | 1:27 min
Reul: Junge Alternative NRW arbeitet mit Neuer Rechten zusammen
Der Landesverband der JA NRW sei seit 2019 ideologisch auf den politischen Kurs des Bundesverbandes der Jungen Alternative eingeschwenkt, sagte der Innenminister weiter. Dieser zeichne sich durch ein "völkisch-ethnisches Volksverständnis und Fremdenfeindlichkeit" aus.
Ebenso vertrete die JA NRW Positionen, die die Menschenwürdegarantie verletzten. Dabei trete insbesondere das Ziel zutage, Menschen mit Migrationsbiografie und Muslime auszugrenzen und verächtlich zu machen.
Was der Unterschied zwischen Prüffall, Verdachtsfall und der Einstufung als extremistisch ist, lesen Sie hier:
Es dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden - es wird also nicht überwacht. Doch es liegen "erste tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer extremistischen Bestrebung" vor. Der Verfassungsschutz darf öffentlich einsehbare Informationen sammeln - etwa, wenn eine Person etwas bei Facebook postet, bei einer Demo auftritt oder dort eine Rede hält.
Ab jetzt dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Beim Verdachtsfall liegen für den Verfassungsschutz "hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer extremistischen Bestrebung" vor.
Wenn sich die "tatsächlichen Anhaltspunkte zur Gewissheit verdichtet haben", ist die oberste Stufe erreicht. Der Verfassungsschutz darf beobachten - und hat bei der Verhältnismäßigkeits-Abwägung mehr Spielraum.
Eine Überwachung ist ein starker Eingriff in die Grundrechte, der immer begründet sein muss. Beim Verdachtsfall muss der Verfassungsschutz noch stärker abwägen, ob eine Maßnahme es wert ist, um eine bestimmte Information zu generieren. Ihr Nutzen muss größer sein als der Schaden, den sie möglicherweise auch verursacht - es geht immer um die Frage der Verhältnismäßigkeit.
Quelle: Julia Klaus
Quelle: Julia Klaus
In den vergangenen Jahren habe sich die JA NRW zu einem Bestandteil der rechtsextremistischen Strömung der Neuen Rechten entwickelt, so Reul. Der NRW-AfD-Nachwuchs werbe in den sozialen Medien etwa für die "Identitäre Bewegung" und deren Nachfolgeorganisationen wie "Lukreta", "Revolte Rheinland", "1 Prozent" und das "Institut für Staatspolitik".
Die NRW-Jugendorganisation der AfD biete außerdem Protagonisten der Neuen Rechten ein Forum. Auch seien in der JA NRW Personen mit rechtsextremistischer Biografie aktiv. Ein weiterer gewichtiger Anhaltspunkt sei die Nähe zum formal aufgelösten sogenannten Flügel der AfD-Bundespartei und dessen ideologischer Führungsperson Björn Höcke.
AfD wehrt sich gegen Urteil
Bei einem Verdachtsfall liegen "hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte" für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor. Der Verfassungsschutz kann dann personenbezogene Daten auswerten und speichern und unter strengen Voraussetzungen nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, also etwa observieren oder Informanten anwerben.
Am Oberverwaltungsgericht Münster ist aktuell ein Streit zwischen der AfD-Bundespartei und dem Bundesamt für Verfassungsschutz über die Einstufung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall anhängig. Der Bundesverband der AfD wehrt sich gegen ein Urteil aus erster Instanz.
Gerichtsentscheidung im Frühjahr erwartet
Im März 2022 hatte das Verwaltungsgericht Köln dem Verfassungsschutz bei der Einstufung der AfD als Verdachtsfall Recht gegeben. Auch der Bundesverband der Jungen Alternative will nicht länger Verdachtsfall eingestuft werden.
Die Entscheidungen des OVG in Münster in diesen bundesweiten Fällen werden im Frühjahr erwartet. Das Verfahren ist in NRW anhängig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Hauptsitz in Köln hat.
Innenminister Reul sagte, dass man sich unabhängig von der fachlichen Bewertung mit der Jugendorganisation der AfD politisch auseinandersetzen müsse.
Mehrere JA-Landesverbände als rechtsextrem eingestuft
Mehrere Landesämter für Verfassungsschutz haben die jeweiligen Landesverbände der JA bereits als gesichert oder erwiesen rechtsextrem eingestuft. Zudem stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Junge Alternative insgesamt im vergangenen April als "gesichert rechtsextremistisch" ein.
Quelle: dpa, AFP
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