Bayern reicht Verfassungsklage gegen Erbschaftsteuer ein

    Vor dem Bundesverfassungsgericht:Bayern klagt gegen Erbschaftssteuer

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    Bayern hat die mehrfach angekündigte Klage gegen die Erbschaftssteuer nun beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Finanzminister Lindner sieht darin ein Wahlkampfmanöver.

    Formular für die Erbschaftsteuererklärung
    Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer wurden seit 2008 nicht erhöht.
    Quelle: dpa

    Die bayerische Staatsregierung hat ihre seit Monaten immer wieder angedrohte Verfassungsklage gegen die Erbschaftssteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte:

    Ab jetzt liegt es in den Händen des Gerichts, die auseinandergehende Schere zwischen seit 14 Jahren stagnierenden Freibeträgen und drastisch steigenden Immobilienpreisen zu bewerten und hoffentlich wieder zu schließen.

    Bayerns Finanzminister Albert Füracker

    Den Angaben zufolge war die Klageeinreichung bereits am Freitag erfolgt.

    Bayern will höhere Freibeträge

    Mit dem Antrag soll über eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Gesetzes der Weg für eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge, Senkung der Steuersätze und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer geöffnet werden. Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer wurden seit 2008 nicht erhöht. Im Gegensatz dazu seien - so die Kritik Bayerns - die Inflation sowie die Boden- und Immobilienpreise massiv gestiegen.

    Wir haben vielfach versucht, die Bundesregierung zu überzeugen, die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer zu erhöhen - es wird uns immer nur die kalte Schulter gezeigt. Daher blieb Bayern nichts anderes übrig, als zu klagen.

    Bayerns Finanzminister Albert Füracker

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    Die Erbschaftsteuer stehe in voller Höhe den Ländern zu, daher sollten diese über die Ausgestaltung entscheiden. "Bayerns Klage zielt auf eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer - für geringere Steuersätze und höhere Freibeträge.

    Jeder muss das Elternhaus erben können, ohne dass die Erbschaftsteuer ihn zum Verkauf zwingt. Uns droht der Ausverkauf unserer Heimat.

    Bayerns Finanzminister Albert Füracker

    Kritik: Erben in Bayern benachteiligt

    Bayern moniert zudem an der Steuer, dass sich der Wert bei Grundstücken bundesweit sehr unterschiedlich entwickelt habe und dadurch die Erben in Bayern benachteiligt würden, da hier höhere Steuern anfielen. Bundeseinheitliche Freibeträge und Steuersätze seien unfair und würden nicht den regionalen Verhältnissen gerecht.

    Lindner: Durchsichtiges Wahlkampfmanöver der CSU

    Das Netzwerk Steuergerechtigkeit kritisierte, die Verfassungsklage gehe an der Realität vorbei, weil ohnehin nur rund fünf Prozent der Menschen in Bayern so viel erbten, dass sie diese Steuer bezahlen müssen. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) trage mit seiner Klage zur Spaltung der Gesellschaft bei, wenn er die Reichsten bei der Besteuerung ausklammere. Die Bürgerbewegung Finanzwende wirft Söder vor, für die Milliardäre in ganz Deutschland zu kämpfen.
    Auch Bundesfinanzminister Lindner übt Kritik. Er hatte der CSU mit der Klage ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver vorgeworfen. Der Bund könne nicht - wie von Söder und anderen Vertretern der Staatsregierung behauptet - "im Alleingang über den Wegfall von Steuereinnahmen entscheiden, die allein den Ländern zustehen. Eine solche Initiative muss deshalb von der Mehrheit der Länder kommen."

    Zweite Klage Bayerns innerhalb weniger Tage

    Auch Vertreter anderer Parteien sehen in der aktuellen Klagewut Bayerns ein Wahlkampfmanöver. Erst vor wenigen Tagen hatte der Freistaat wie die CSU gegen das neue Wahlrecht für den Bundestag Klage in Karlsruhe eingereicht. In Bayern wird am 8. Oktober ein neuer Landtag gewählt.
    Füracker lässt Lindners Kritik nicht gelten: "Wir reden hier von einem Bundesgesetz, der Bundesfinanzminister und seine Partei können jederzeit handeln. Statt endlich Fakten zu schaffen wird nur auf die Länder verwiesen - das grenzt an Arbeitsverweigerung."
    Quelle: dpa, epd

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