US-Präsident Trump treibt seit Amtsantritt einen radikalen Kündigungskurs in den Behörden voran. Ein Bundesrichter hat laut einem Bericht die Massenentlassungen vorerst ausgesetzt.
Gegen die Massenentlassungen wurden bereits rund 40 Klagen eingereicht. (Symbolbild)
Quelle: AP
Ein US-Bundesrichter hat Medienberichten zufolge die von US-Präsident Donald Trump massiv vorangetriebene Massenentlassung von Staatsbediensteten vorläufig ausgesetzt und damit Trumps radikalem Kurs einen empfindlichen Dämpfer versetzt.
Wie die "Washington Post" am Donnerstag berichtete, wies der kalifornische Bundesrichter William Alsup die Behörde für Personalverwaltung an, die an mehrere Bundesbehörden verschickten Richtlinien zurückzuziehen, die zur Entlassung tausender Mitarbeiter geführt haben.
Die Behörde habe "nach keinem Gesetz in der Geschichte des Universums die Befugnis, Mitarbeiter einer anderen Behörde einzustellen und zu entlassen", hieß es in dem von der "Washington Post" zitierten Urteil Alsups.
Missliebige Beamte werden entlassen, unabhängige Institutionen klein gespart. Im Namen des Bürokratieabbaus greift Musk durch. Die Kollateralschäden treffen Bürgerinnen und Bürger.26.02.2025 | 6:45 min
Kongress hat "Befugnis, Mitarbeiter einzustellen und zu entlassen"
"Der Kongress hat die Befugnis, Mitarbeiter einzustellen und zu entlassen, den Behörden selbst übertragen", begründete der Richter demnach vor dem Bundesgericht in San Francisco seine Anordnung. Dabei verwies er unter anderem auf das Pentagon.
Das Verteidigungsministerium zum Beispiel hat die gesetzliche Befugnis, Mitarbeiter einzustellen und zu entlassen.
„
William Alsup, kalifornischer Bundesrichter
In einer der "Washington Post" vorliegenden Klageschrift hatten Gewerkschaften und Interessenverbände argumentiert, dass die Bundesbehörde, "die mit der Umsetzung der Arbeitsgesetze dieser Nation beauftragt ist", eine der "massivsten Beschäftigungsbetrügereien in der Geschichte dieses Landes begangen" habe.
Die Behörde für Personalverwaltung habe "keine verfassungsmäßige, gesetzliche oder regulatorische Befugnis" zur Anweisung anderer Bundesbehörden.
Seit seinem Amtsantritt im Januar treibt Trump in rasantem Tempo die Umstrukturierung und Reduzierung der Bundesbehörden voran. Eine federführende Rolle spielt dabei sein Berater, der Tech-Milliardär Elon Musk mit seiner Regierungsabteilung für staatliche Effizienz (Doge). Von den Entlassungen bei den Bundesbehörden sind Zehntausende Menschen betroffen.
Gegen die Entlassungen und den Umbau der Bundesbehörden sowie andere Vorhaben der Trump-Regierung wurden bereits rund 40 Klagen eingereicht. Die Kläger wenden sich unter anderem gegen die aus ihrer Sicht rechtswidrige Anordnung, dass Bundesbehörden alle Mitarbeiter in Probezeit entlassen müssen.
Zum radikalen Kurs des Präsidenten sagt Elmar Theveßen, der Leiter des ZDF-Studios in den USA, Trump wolle "austesten, ob ein Präsident die absolute Macht in der Exekutive hat". 06.02.2025 | 1:48 min
In den Bundesbehörden gibt es schätzungsweise 200.000 Beschäftigte, die sich in der Probezeit befinden - in der Regel Mitarbeiter, die weniger als ein Jahr im Dienst sind. Etwa 15.000 davon seien in Kalifornien angestellt und würden Dienstleistungen erbringen, die von der Brandverhütung bis zur Veteranenbetreuung reichten, hieß es in der Beschwerde. Tausende seien bereits entlassen worden.
Trump setzt jedoch offenbar darauf, die Rechtsstreitigkeiten um seine Regierungsagenda letztlich vor dem Obersten Gericht gewinnen zu können. Der Supreme Court ist konservativ dominiert. Drei der dortigen neun Richter waren von Trump während seiner ersten Amtszeit (2017-21) nominiert worden.
Quelle: dpa
Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Dann sind Sie beim ZDFheute-WhatsApp-Channel richtig. Hier erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten auf Ihr Smartphone. Nehmen Sie teil an Umfragen oder lassen Sie sich durch unseren Podcast "Kurze Auszeit" inspirieren. Zur Anmeldung: ZDFheute-WhatsApp-Channel.
Um dir eine optimale Website der ZDFmediathek, ZDFheute und ZDFtivi präsentieren zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Techniken ein. Einige der eingesetzten Techniken sind unbedingt erforderlich für unser Angebot. Mit deiner Zustimmung dürfen wir und unsere Dienstleister darüber hinaus Informationen auf deinem Gerät speichern und/oder abrufen. Dabei geben wir deine Daten ohne deine Einwilligung nicht an Dritte weiter, die nicht unsere direkten Dienstleister sind. Wir verwenden deine Daten auch nicht zu kommerziellen Zwecken.
Zustimmungspflichtige Datenverarbeitung • Personalisierung: Die Speicherung von bestimmten Interaktionen ermöglicht uns, dein Erlebnis im Angebot des ZDF an dich anzupassen und Personalisierungsfunktionen anzubieten. Dabei personalisieren wir ausschließlich auf Basis deiner Nutzung der ZDFmediathek, der ZDFheute und ZDFtivi. Daten von Dritten werden von uns nicht verwendet. • Social Media und externe Drittsysteme: Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern. Unter anderem um das Teilen von Inhalten zu ermöglichen.
Du kannst entscheiden, für welche Zwecke wir deine Daten speichern und verarbeiten dürfen. Dies betrifft nur dein aktuell genutztes Gerät. Mit "Zustimmen" erklärst du deine Zustimmung zu unserer Datenverarbeitung, für die wir deine Einwilligung benötigen. Oder du legst unter "Einstellungen/Ablehnen" fest, welchen Zwecken du deine Zustimmung gibst und welchen nicht. Deine Datenschutzeinstellungen kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in deinen Einstellungen widerrufen oder ändern.