Bundestag: AfD-Politiker kassieren meiste Ordnungsrufe

    Verhalten im Bundestag:AfD-Politiker kassieren meiste Ordnungsrufe

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    Wer im Bundestag stört, wird ermahnt: Vor allem die AfD musste in dieser Legislaturperiode einem Medienbericht zufolge wiederholt zur Ordnung gerufen werden.

    Beatrix von Storch im Bundestag, aufgenommen am 06.07.2023
    Beatrix von Storch im Bundestag (Archivfoto)
    Quelle: dpa

    Die Bundestagsabgeordneten der AfD haben in der laufenden Legislaturperiode mit Abstand die bisher meisten Ordnungsrufe kassiert. Wie die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf die entsprechenden Bundestagsprotokolle schreibt, gingen allein zehn der 48 gültigen Ordnungsrufe an die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion, Beatrix von Storch. Ein Überblick:
    • Beatrix von Storch (AfD): Zehn Ordnungsrufe
    • Stephan Brandner (AfD): Sechs Ordnungsrufe
    • Matthias Helferich (fraktionslos, zuvor AfD): Vier Ordnungsrufe
    • Jan Korte (Linke): Drei Ordnungsrufe
    • Dietmar Nietan (SPD): Zwei Ordnungsrufe
    • Christian Petry (SPD): Zwei Ordnungsrufe
    • Frank Rinck (AfD): Zwei Ordnungsrufe
    • Christoph de Vries (CDU): Ein Ordnungsruf
    • Jürgen Trittin (Grüne): Ein Ordnungsruf
    • Konstantin Kuhle (FDP): Ein Ordnungsruf
    Wenn Redner die parlamentarische Ordnung beispielsweise durch Beleidigungen oder andere Störungen verletzen, können sie vom Präsidium förmlich zur Ordnung gerufen werden. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. In diesem Fall müssen die Abgeordneten darüber entscheiden.
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    Der Bundestag hat außerdem die Möglichkeit, eine Rüge zu erteilen. Diese ist allerdings nicht in der Geschäftsordnung des Bundestags geregelt, sie entspricht einem parlamentarischen Brauch. In bestimmten Fällen kann einem Redner oder einer Rednerin auch das Wort entzogen wird, zum Beispiel dann, wenn er oder sie wiederholt während einer Rede nicht zur Sache spricht oder die Redezeit überschritten wird.
    Bei besonders groben Verstößen gegen die Ordnung des Bundestages kann der Bundestagspräsident oder die Bundestagspräsidentin ein Mitglied des Parlaments auch von einer Sitzung ausschließen.

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