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FAQ
Neue Vorgaben für Handel im Netz:Das ändert sich beim Online-Shopping
von André Tebbe
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Rabatte, Bewertungen, Rankings: Für den Kauf per Klick im Netz gelten ab Samstag einheitlichere Regeln. Was sich beim Online-Shopping ändert - die wichtigsten Fragen und Antworten.
Es gelten neue Gesetze bei E-Commerce und Online-Marktplätzen: Preisangaben, Rabatte, Kundenbewertungen und Anbieter-Rankings werden klarer geregelt. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Was ist neu bezüglich der Produktpräsentation durch Influencer?
Influencer sind verpflichtet kenntlich zu machen, dass es einen kommerziellen Zweck gibt, wenn der nicht klar ersichtlich ist. Außerdem muss er bei Verdacht den Nachweis bringen, dass er für seine Präsentation keine Gegenleistung des Produktherstellers erhält. Bereits letztes Jahr gab es Urteile des Bundesgerichtshofes zur Produktplatzierung bei Influencern und die Ankündigung einer Neuregelung, die nun in Kraft tritt.
Was ändert sich bei Preisangaben?
Grundsätzlich gilt auch bei Online-Preisangaben, dass die Gewichts- und Volumenangaben nur noch in Liter oder Kilogramm angegeben werden dürfen. Bislang erschwerten manche Hersteller den Preisvergleich durch andere Maß- und Packungseinheiten.
[Diese Regelung gilt fortan auch im klassischen Einzelhandel:]
Was ändert sich bei Rabatt-Angaben?
Bei Rabatten oder so genannten Streichpreisen soll ab jetzt verhindert werden, dass diese durch eine vorhergehende kurzfristige Preiserhöhung künstlich geschönt werden:
- Bei Preissenkungen muss künftig der bisherige niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage als Vergleichspreis angegeben werden.
- Wurde das Produkt weniger als 30 Tage lang angeboten, muss der niedrigste Preis während des Angebotszeitraums angegeben werden.
Was gilt bei der Rückgabe von digitalen Inhalten?
Wenn man digitale Inhalte wie E-Books, Dateien oder Streams verkauft, dann besteht für die Verkäufer das Risiko, dass die Konsumenten z.B. ein E-Book lesen oder ein Video schauen - und dann innerhalb von 14 Tagen den Widerruf erklären und so den Kaufpreis zurückverlangen. Das Gesetz sieht für solche Fälle keinen Wertersatz vor.
Der Verkäufer kann ab jetzt per nicht vorausgewähltem Kontrollkästchen ein Widerrufsverzicht des Käufers einholen. Die Bestätigung muss separat beim Bestellabschluss von dem Käufer angekreuzt werden - getrennt von der AGB-Zustimmung. Das gilt allerdings nur, wenn der Verzicht auf den Widerruf in Kopie auf einem "dauerhaften Datenträger", also zum Beispiel in der Bestellbestätigung und per E-Mail, zur Verfügung gestellt wird.
Ein “Online-Marktplatz” ist ein virtueller Marktplatz, auf dem Dritte Waren oder Leistungen anbieten und mit Verbrauchern Verträge schließen können. Dazu gehören große Anbieter, wie ebay oder Amazon mit dem Marketplace
Produktsuch- und Vergleichsportale, die es erlauben noch auf deren Oberfläche einen Vertrag mit den Anbietern zu schließen, stellen ebenfalls Online-Marktplätze dar.
Produktsuch- und Vergleichsportale, die es erlauben noch auf deren Oberfläche einen Vertrag mit den Anbietern zu schließen, stellen ebenfalls Online-Marktplätze dar.
Was müssen Händler bei Bewertungen beachten?
Verbraucher müssen darüber informiert werden, ob die Echtheit der Bewertungen (auf der eigenen Internetseite) geprüft wird und falls ja, welche Prüfungsfaktoren berücksichtigt werden. Es besteht keine Pflicht die Echtheit der Bewertungen zu überprüfen. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keine Prüfung erfolgt: "Die Bewertungen werden auf ihre Echtheit nicht überprüft."
Was ändert sich bei Rankings auf Online-Marktplätzen?
Ab dem 28. Mai 2022 müssen Online-Marktplätze die Rankingfaktoren darlegen, die der Reihenfolge und Art der Listung der einzelnen Anbieter zugrunde liegen.