Musterklage zurückgewiesen:Die Mohrenstraße darf umbenannt werden
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Die Mohrenstraße im Berliner Bezirk Mitte darf umbenannt werden. Sie kann künftig Wilhelm-Anton-Amo-Straße heißen. Eine Musterklage gegen die Umbenennung wurde abgewiesen.
Straßenschild der "Mohrenstraße" in Berlin. (Archivbild)
Quelle: dpa
Die umstrittene Umbenennung der Berliner Mohrenstraße durch den Bezirk Mitte ist nach einem Gerichtsurteil zulässig. Das Verwaltungsgericht Berlin wies am Donnerstag die Klage von Anwohnern gegen die Umbenennung aus verwaltungsrechtlichen Gründen zurück, wie Richter Wilfried Peters sagte. Der Bezirk sei zuständig für die Straßennamen, das ergebe sich aus dem Straßengesetz. Das Gericht wies eine Musterklage des Historikers und Journalisten Götz Aly als Anwohner dagegen zurück.
Ob der Name "Mohrenstraße" rassistisch ist, bleibt weiter offen
Der jahrelange inhaltliche Streit um die Umbenennung, bei der es um den Begriff "Mohr" und einen möglichen Rassismus ging, war für das Gerichtsurteil nicht der Grund. Bei der Diskussion gebe es eine "Menge Für und Wider", sagte Peters.
Formal und rechtlich sei die Behörde zuständig. Die Umbenennung als "Verwaltungsakt" sei auch nicht "willkürlich und fehlerhaft" erfolgt. Das sei der "maßgebliche Punkt" für das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Dagegen könnten die Kläger aber mit einem Antrag auf Zulassung vorgehen.
Künftig gibt es die Anton-Wilhelm-Amo-Straße in Berlin
Grüne, SPD und Linke im Bezirk Mitte hatten die Umbenennung 2021 beschlossen, weil der Name Mohrenstraße rassistisch und kolonialistisch sei. Der künftige Name Anton-Wilhelm-Amo-Straße bezieht sich auf einen afrikanischstämmigen Gelehrten im 18.
Jahrhundert in Berlin. Auch die Umbenennung der gleichnamigen U-Bahnstation stand an, wurde dann aber vorerst zurückgestellt.
Jahrhundert in Berlin. Auch die Umbenennung der gleichnamigen U-Bahnstation stand an, wurde dann aber vorerst zurückgestellt.
Mehr als 1.000 Einwände gab es in früheren Jahren dagegen, 200 offizielle Beschwerden gingen beim Bezirk ein, der sie alle zurückwies. Die Anwohner monierten, der Bezirk habe ihre Interessen nicht berücksichtigt. Sieben Anwohner klagten. Alys Klage wurde vom Richter als Musterklage behandelt, die anderen sechs Klagen vorerst "ruhend gestellt".
Richter Peters betonte weiter, angesichts des Straßengesetzes und der Zuständigkeit des Bezirks habe das Gericht enge Grenzen für eine inhaltliche Überprüfung der Klagen. Die Begründung für die Umbenennung könne man für falsch halten, "da spricht einiges dafür".
Anderseits gebe es einen sprachlichen Wandel in weiten Teilen der Gesellschaft, "der Ausdruck der Änderung des Zeitgefühls" sei.
Anderseits gebe es einen sprachlichen Wandel in weiten Teilen der Gesellschaft, "der Ausdruck der Änderung des Zeitgefühls" sei.
Anwohner und Bezirksverwaltung uneinig
Die Kritik der Anwohner, sie seien nicht beteiligt worden, wies der Richter zurück. Sie hätten Beschwerden eingereicht, der Bezirk habe diese abgelehnt. Rechtlich sei das eine Form der Beteiligung. Zugleich warf er dem Bezirk vor:
Ein Vertreter des Bezirks Mitte sagte, die Umbenennung sei Ausdruck der Demokratie. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und das von Grünen und SPD geführte Bezirksamt seien gewählte Instanzen.
Quelle: Andreas Rabenstein, dpa