Lieferkettengesetz reiche nicht:Unicef: Mehr tun gegen Kinderarbeit
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Die UN-Kinderhilfsorganisation Unicef fordert ein entschiedeneres Vorgehen gegen Kinderarbeit. Das deutsche Lieferkettengesetz könne nur ein erster Schritt sein.
Laut Unicef sind weltweit runf 160 Millionen Mädchen und Jungen von Kinderarbeit betroffen. (Archivbild)
Quelle: Reuters (Archiv)
Das UN-Kinderhilfswerk Unicef fordert von Politik und Wirtschaft mehr Einsatz im Kampf gegen Kinderarbeit. Das deutsche Lieferkettengesetz allein würde dafür nicht ausreichen. Ein reines Verbot verlagere das Problem lediglich, wie Unicef am Montag in Köln zum Welttag gegen Kinderarbeit mitteilte.
Kinder müssten verlässlich zur Schule gehen können und benachteiligte Familien sozial abgesichert werden, da ihre Kinder sonst von Ausbeutung bedroht seien.
Um die Ursachen für Kinderarbeit zu beseitigen, seien etwa mehr Investitionen, Risikoanalysen und Reintegrationsprogramme in Schulen für ehemalige arbeitende Kinder nötig.
Unicef: 160 Millionen Kinder betroffen
Weltweit müssen laut Unicef 160 Millionen Mädchen und Jungen schon im Kindsalter arbeiten; vor allem in Subsahara-Afrika, im südlichen Asien, Lateinamerika und im Nahen Osten.
Unicef sieht in erster Linie die Regierungen in den betroffenen Ländern in der Pflicht, für den Schutz der Kinder zu sorgen. Die Regierungen der jeweiligen Länder müssten sich an internationale Übereinkommen halten, die Kinderarbeit verbieten, so Unicef.
Aber auch deutsche Unternehmen, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika produzieren ließen, könnten gemeinsam mit Partnern vor Ort gegen Kinderarbeit vorgehen.
Unicef: Probleme nicht nur in Lieferketten
Das deutsche Lieferkettengesetz ist nach Ansicht von Unicef vor diesem Hintergrund zwar ein "Meilenstein" und ein Schritt in die richtige Richtung, löst aber nicht alle Probleme. Denn Kinderarbeit komme nicht nur in Lieferketten von Produkten vor, sondern vor allem im informellen Bereich, beispielsweise bei der Landwirtschaft im Familienverbund oder beim Straßenverkauf.
Lieferkettengesetz seit Januar in Kraft
Zugleich warnt das UN-Kinderhilfswerk vor Konsequenzen, wenn deutsche Unternehmen sich aus einem Land oder einer Region zurückziehen, um nicht haften müssen, wenn Kinderarbeit in ihrer Lieferkette entdeckt wird.
Das im Januar in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet deutsche Unternehmen unter anderem dazu, Kinderarbeit zu identifizieren, wirksame Abhilfemaßnahmen zu schaffen sowie Fabriken und Lieferanten zur Abschaffung von Kinderarbeit zu befähigen.
Quelle: KNA, EPD