Handy-Sünder im Visier: Polizei setzt erstmals Monocams ein

    Vorreiter Rheinland-Pfalz :Handy-Sünder im Visier: Erste Monocams im Einsatz

    von Kai Remen
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    Nach einer Testphase setzt Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland sogenannte Monocams ein. Diese "Blitzer" sollen das unerlaubte Handy am Steuer erkennen. Kritik kommt vom ADAC.

    Mit neuem System gegen Handysünder in Rheinland-Pfalz: Polizei Rheinland-Pfalz startet Pilotprojekt aus den Niederlanden
    Nach einem Testlauf startet Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland mit dem Einsatz von neuen Handy-Blitzern. Per Software werden Autofahrer mit Handy in der Hand ermittelt.05.03.2025 | 2:37 min
    "Handy am Steuer, das wird teuer." Dieser Satz gilt im Straßenverkehr eigentlich schon lange. Wer als Fahrer während der Autofahrt "nur schnell" eine Nachricht schickt oder gar das Smartphone zum Telefonieren ans Ohr hält, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Schwierig war es für die Polizei bislang nur, dies zu kontrollieren.
    Die Polizei in Rheinland-Pfalz will das nun mit einer besonderen Technik schaffen: Sie will einen "Handyblitzer" einsetzen, ein Novum in Deutschland. In den Niederlanden ist die Technik längst im Einsatz. Ein neues Polizeigesetz macht das seit dem März möglich und räumt - nach Ansicht des Innenministeriums - alle datenschutzrechtlichen Zweifel aus.
    Eine MONOcam zur Aufzeichnung von Handysündern am Steuer
    Handy-Sünder zu überführen ist schwierig. Abhilfe soll nun die Monocam schaffen, eine Kamera mit KI-Advice. In Rheinland-Pfalz wurde sie gerade erfolgreich getestet. 05.12.2022 | 6:34 min

    Innenminister Michael Ebling verteidigt Kontrollen

    Das System ist schnell erklärt. Eine spezielle Kamera wird auf die Autobahn gerichtet - meist von einer Brücke aus. Die erfasst alle vorbeifahrenden Autofahrer durch die Frontscheibe. Eine Software analysiert die Bilder. Erkennt sie einen möglichen Verstoß, schauen sich zwei Polizeibeamte das Material an. Wird jemand bei der unerlaubten Handynutzung erwischt, wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro fällig.

    In erster Linie erhoffen wir uns ganz klar, dass sich die Menschen am Steuer weniger ablenken lassen von ihrem Handy, weil sie wissen, es kann gegebenenfalls auch geahndet werden.

    Michael Ebling, Innenminister Rheinland-Pfalz

    In diesem Jahr sollen alle fünf großen Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz mit einer Monocam ausgestattet werden. Diese Maßnahmen seien rein präventiv, erklärt Innenminister Michael Ebling (SPD).
    Die gesetzliche Grundlage für das verdachtsunabhängige Aufzeichnen der Autofahrer bildet eine Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG). Die hatte der Landtag im Februar beschlossen und gilt seit dem ersten März. Man bewege sich damit auf einer "sicheren Grundlage, solche Handyverstöße ahnden zu können", so Ebling.

    ADAC hat Bedenken wegen des Datenschutzes

    In einer ersten Testphase wurde bereits 2022 eine Monocam aufgestellt. In den Großräumen Trier und Mainz konnten binnen weniger Wochen Hunderte Verstöße geahndet werden. Und das, obwohl die Technik in einiger Entfernung zuvor durch ein entsprechendes Schild angekündigt wurde.
    Vor der anstehenden Ausstattung der Polizeipräsidien sieht der ADAC jedoch noch Klärungsbedarf. Auf ZDF-Anfrage stellt der Automobilclub infrage, ob mit dem neuen Polizeigesetz "alle datenschutzrechtlichen Bedenken ausgeräumt sind". Das bleibe abzuwarten, es seien weiterhin rechtliche Fragen offen.

    Der ADAC wird prüfen, inwieweit hier noch Klärungsbedarf besteht – insbesondere mit Blick auf den Datenschutz. Denn eine zweifelsfreie Rechtsgrundlage ist unerlässlich, wenn Handyverstöße technisch dokumentiert und angezeigt werden sollen.

    ADAC

    Datenschutzbeauftragter von Rheinland-Pfalz sieht keine Probleme

    Der unabhängige Datenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz sieht mit der rechtlichen Grundlage hingegen keine Probleme. Es gebe einen guten Grund für diesen Grundrechtseingriff - die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Zudem würden die erhobenen Daten ausschließlich für diesen Zweck genutzt werden.

    In Sekundenbruchteilen werden Bilder, die nicht von einer Software als mögliche Beweise für ein Vergehen gewertet werden, automatisch gelöscht.

    Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

    Die Software werde nur die Fahrerseite auswerten, sagt Kugelmann. Da es sich um Prävention handelt, gehe er davon aus, dass zudem die Autofahrer durch entsprechende Hinweise auf die kommende kurzfristige Aufzeichnung durch eine Monocam hingewiesen werden. Doch wer auf sein Handy schaut, übersieht diese Schilder möglicherweise und schlimmer noch: gefährdet sich und andere.

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    Quelle: dpa

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