Freispruch gefordert:"Badewannen-Mord": Mann unschuldig in Haft?
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Saß ein Mann womöglich mehr als 13 Jahre unschuldig im Gefängnis? Die Staatsanwaltschaft München fordert im Verfahren um den sogenannten Badewannen-Mord nun einen Freispruch.
Bayern, München: Manfred Genditzki (l) sitzt vor Prozessbeginn im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall zusammen mit seinen Anwälten Regina Rick (M) und Klaus Wittmann im Gerichtssaal.
Quelle: dpa
Im spektakulären Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mord in Bayern hat die Staatsanwaltschaft Freispruch für den Angeklagten gefordert.
Zudem beantragte die Staatsanwaltschaft am Montag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht München I, den 62-jährige Manfred Genditzki zu entschädigen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.
2008: 87-jährige Frau tot in ihrer Badewanne gefunden
Eine 87 Jahre alte Senioren, die von dem damals als Hausmeister einer großen Wohnanlage tätigen Genditzki betreut wurde, wurde im Oktober 2008 tot in ihrer Badewanne gefunden. Da ein Gerichtsmediziner Hämatome unter der Kopfhaut entdeckte, ging die Polizei von einem Tötungsdelikt aus.
Ursprünglich wurde Genditzki vorgeworfen, die Seniorin in einem Streit geschlagen und zur Verdeckung des Angriffs getötet zu haben. Dafür wurde er 2009 und in einem weiteren Prozess im Jahr 2012, nachdem der Bundesgerichtshof das erste Urteil aufgehoben hatte, erneut und diesmal rechtskräftig verurteilt. Insgesamt saß er mehr als 13 Jahre in Haft.
Genditzki beteuert seine Unschuld
Genditzki hatte den Tatvorwurf stets bestritten und beteuerte dem Sprecher zufolge auch am Montag erneut seine Unschuld. Auch in der Öffentlichkeit gab es erhebliche Zweifel. Einen von der Verteidigung angenommenen unglücklichen Sturz der Frau schloss das Gericht damals als mögliche Todesursache aus.
Erst zwei neue Gutachten wiesen darauf hin, dass der Ertrinkungstod der Seniorin ein Unfall gewesen sein könnte. Ein Gutachten kam nach neueren wissenschaftlichen Methoden zu dem Schluss, dass sowohl die Auffindeposition als auch die Kopfverletzungen der Frau durch einen Sturz erklärbar seien.
Ein weiteres thermodynamisches Gutachten legte außerdem einen Todeszeitpunkt nahe, der erheblich außerhalb des vom Gericht angenommenen Zeitfensters liegt. Genditzki kam im August vergangenen Jahres wieder frei. Das Landgericht musste den Fall komplett neu aufrollen.
Verteidiger fordern Freispruch für Genditzki
In ihrem Plädoyer ging die Staatsanwaltschaft nun davon aus, dass nicht gesichert festgestellt werden konnte, dass es eine Straftat gegeben habe. Auch die Verteidiger des Angeklagten bekräftigten am Montag demnach ihre Überzeugung, dass ihr Mandant unschuldig ist, und forderten seinen Freispruch.
In seinem letzten Wort bedankte sich der Angeklagte bei seinen Rechtsanwälten, seiner Ehefrau und dem Schwurgericht. Inzwischen lebt Genditzki mit seiner Familie zusammen und arbeitet als Fahrer in einer Käserei.
Sollte er am Ende freigesprochen werden, hat er Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 75 Euro pro Tag im Gefängnis - insgesamt 368.400 Euro. Darüber hinaus kann er weitere Schäden geltend machen.
Quelle: AFP