Urteil zum Mindestlohn
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Das Bundesarbeitsgericht Erfurt verhandelt heute darüber, ob Geringverdiener einen Anspruch darauf haben, dass der Mindestlohn als Basis für die Berechnung von Nachtzuschlägen dient. Der Präzedenzfall kommt aus Sachsen.
Das Bundesarbeitsgericht Erfurt verhandelt heute darüber, ob Geringverdiener einen Anspruch darauf haben, dass der Mindestlohn als Basis für die Berechnung von Nachtzuschlägen dient. Der Präzedenzfall kommt aus Sachsen.