BVerfG zu Sterbehilfe:Die Urteilsbegründung der Richter
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Der Mensch hat das Recht, sich das Leben zu nehmen und dafür die Hilfe Dritter zu nutzen. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Sehen sie hier die Begründung der Richter im Video.
Der Mensch hat das Recht, sich das Leben zu nehmen und dafür die Hilfe Dritter zu nutzen. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Sehen sie hier die Begründung der Richter im Video.