Prof. Friedhelm Hufen:"Nutzungsmöglichkeit erlaubt Beitrag"
|
Der Rundfunkbeitrag ist weitgehend verfassungsgemäß. "Die Möglichkeit, etwas zu nutzen, reicht schon aus, um einen Beitrag zu erheben", sagt Prof. Hufen von der Universität Mainz.
Der Rundfunkbeitrag ist weitgehend verfassungsgemäß. "Die Möglichkeit, etwas zu nutzen, reicht schon aus, um einen Beitrag zu erheben", sagt Prof. Hufen von der Universität Mainz.