BGH bestätigt Freispruch im Organspende-Skandal
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch eines Arztes im Göttinger Organspende-Skandal bestätigt. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Göttingen. Dieses hatte dem Arzt zwar eine moralisch verwerfliche Manipulation medizinischer Daten bescheinigt, darin aber kein strafbares Handeln gesehen.