BGH stärkt Vermieterrechte:Keine Mietminderung wegen Schimmelgefahr
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Die Miete wegen der bloßen Gefahr einer Schimmelbildung zu mindern, ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Miete wegen der bloßen Gefahr einer Schimmelbildung zu mindern, ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.