EuGH-Urteil:Gentechnik unterliegt EU-Regeln
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Neuere Gentechnik-Verfahren, bei denen zum Beispiel Teile des eigenen Erbguts verändert werden, unterliegen grundsätzlichen den Auflagen der EU. Das entschied der EuGH.
Neuere Gentechnik-Verfahren, bei denen zum Beispiel Teile des eigenen Erbguts verändert werden, unterliegen grundsätzlichen den Auflagen der EU. Das entschied der EuGH.