Arbeitnehmerrechte:Neues Gesetz zur Rückkehr in Vollzeit
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Arbeitnehmer sollen künftig den Anspruch haben nach Teilzeitarbeit in Vollzeit zurückzukehren. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen.
Arbeitnehmer sollen künftig den Anspruch haben nach Teilzeitarbeit in Vollzeit zurückzukehren. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen.