Björn Höcke vor Gericht
von S. Tacke/ A. -K. Jeske
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Der Thüringer AfD-Chef soll verbotenes NS-Vokabular verwendet haben. Bei einer Verurteilung droht ihm der Entzug des passiven Wahlrechts.
Der Thüringer AfD-Chef soll verbotenes NS-Vokabular verwendet haben. Bei einer Verurteilung droht ihm der Entzug des passiven Wahlrechts.