EuGH fällt Urteil zugunsten Amazons
von C. Schneider/B. Franke
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Die erhaltenen Beihilfen von Luxemburg in Form von Steuervorteilen für den Versandhändler Amazon sind rechtmäßig, so die Entscheidung des EuGH.
Die erhaltenen Beihilfen von Luxemburg in Form von Steuervorteilen für den Versandhändler Amazon sind rechtmäßig, so die Entscheidung des EuGH.