EU-Parlament:Recht auf Reparatur von Haushaltsgeräten
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Verbraucher haben zukünftig bei Haushaltsgeräten in der Garantiezeit ein Recht auf Reparatur. Danach verlängert sich die Garantie um ein Jahr. Dies hat das EU-Parlament beschlossen.
Verbraucher haben zukünftig bei Haushaltsgeräten in der Garantiezeit ein Recht auf Reparatur. Danach verlängert sich die Garantie um ein Jahr. Dies hat das EU-Parlament beschlossen.