EU-Parlament: Recht auf Reparatur von Haushaltsgeräten

    EU-Parlament:Recht auf Reparatur von Haushaltsgeräten

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    ARCHIV - 20.05.2022, Sachsen, Leipzig: An einem Kaffee-Vollautomaten in einer Reparaturwerkstatt werden elektronische Messgrößen ermittelt.

    Verbraucher haben zukünftig bei Haushaltsgeräten in der Garantiezeit ein Recht auf Reparatur. Danach verlängert sich die Garantie um ein Jahr. Dies hat das EU-Parlament beschlossen.