Bundesverfassungsgericht prüft DFL-Beschwerde

    Bundesverfassungsgericht prüft DFL-Beschwerde

    von C. Schneider/ J. Henrich/ K. Weisgerber
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    Baden-Württemberg, Karlsruhe: Marc Lenz (l), Geschäftsführer der Deutschen Fußball Liga (DFL) nimmt im Bundesverfassungsgericht an der Verhandlung teil, ob der Deutschen Fußball Liga (DFL) Polizeikosten für Hochrisikospiele in Rechnung gestellt werden dürfen. Im Hintergrund ist der Erste Senat, (l-r) Heinrich Amadeus Wolff, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichts, Yvonne Ott, Henning Radtke und Martin Eifert, zu sehen.

    Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab heute, ob der DFL Polizeikosten für Hochrisikospiele in Rechnung gestellt werden dürfen. Die Stadt Bremen tut dies bereits.